Beantragung Zwischenzeugnis

Dr Franke Ghostwriter
gem. der Prüfungsordnung WiWi gilt das Grundstudium als bestanden, wenn alle 10 Pflichtmodule mit mindestens 4,0 absolviert wurden oder 8 mit mindestens 4,0 und zwei über 25 Punkte und diese 10 zusammen mindestens 500 ergeben. Bezüglich der Beantragung eines Zwischenzeugnisses habe ich nun schon häufig gelesen und gehört, dass die zweite Regelung (8/2) nur gilt, wenn die zwei nicht bestanden Prüfungen auch drei mal versucht wurden. Ist diese Richtig? Hat bereits jemand ein Zwischenzeugnis beantragt, ohne bei den zwei über 25 Punkte unter 50 Punkten Prüfungen den 2. und 3. Versuch zu nutzen? Vielen Dank für Eure Antworten!
 
Ich habe noch kein Zwischenzeugnis beantragt. Aber ich würde hier mal ganz einfach unterstellen: Prüfungsordnung ist Gesetz. Ansonsten bräuchte man dieselbige auch nicht.
 
Hallo,

Bezüglich der Beantragung eines Zwischenzeugnisses habe ich nun schon häufig gelesen und gehört, dass die zweite Regelung (8/2) nur gilt, wenn die zwei nicht bestanden Prüfungen auch drei mal versucht wurden. Ist diese Richtig?

Wo hast du denn das gelesen oder gehört?! In der Prüfungsordnung habe ich davon nichts gelesen und auch von niemanden so etwas gehört oder irgendwo anders davon gelesen...
 
Gelesen habe ich das oft schon in den Foren zu den einzelnen Pflichtfächern, wenn sich der ein oder andere darüber gefreut hat, nun endlich auch die letzte Prüfung, wenn auch mit 25-50 Punkten hinter sich zu haben. Erzählt wurde mir das oft in zahlreichen Gesprächen in der Wartezeit vor den Prüfungen oder zu Präsenzveranstaltungen. Und ich weiß, geschriebenes Wort schlägt immer gesagtes und gehörtes Wort, aber ich weiß auch, dass es oft zu einer Ordnung noch zig Unterordnungen, Zusätze etc. gibt, die ich vielleicht noch nicht gelesen haben könnte.
 
Habe ein Pflichtfach unter 50% und schon mein Zwischenzeugnis. War mein zweiter Versuch. Ich wollte aber nicht noch ein Semster warten und habe das Zeugnis beantragt. Ob du im Pflichtfach jetzt 48% oder 50% macht für die Note auf dem Zwischenzeugnis eh kaum ein Unterschied.
 
Wo wir gerade dabei sind ... wenn ich einmal mein Zwischenzeugnis beantragt habe, kann ich mir in einem späteren Semstern noch überlegen, dass ich das "nicht bestandene" Fach doch noch mal versuche und ggf. ein neues Zwischenzeugnis beantragen?
 
Ich habe gerade beim Prüfungsamt angerufen: man muss nicht endgültig nicht bestanden haben, um ausgleichen zu können. Hat man den Schnitt von 500 Pkt., kann man das Zwischenzeugnis beantragen. Also kein Plan, was dann hier manchmal wohl durch die Foren geistert...und wem damit geholfen sein soll. :confused
 
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