Beck'scher Online-Kommentar als Quelle?

Dr Franke Ghostwriter
Hallo

Ich habe in einer Anleitung vom LS Völzmann-Stickelbrock zum Erstellen von wissenschaftlichen Arbeiten gelesen, dass man Online-Quellen soweit wie möglich vermeiden solle. Wie verhält es sich diesbezüglich mit dem Beck'schen Online-Kommentar, was denkt ihr? Ich verwende den recht oft zur Recherche. Einerseits handelt es sich wohl formell um eine Online-Quelle, andererseits ist an der inhaltlichen Qualität des Kommentars vermutlich nichts auszusetzen.

Viele Grüsse
Eric
 
eigentlich kann man den problemlos zitieren. Man muss auch keinen Link angeben. Das Problem bei Online-Quellen besteht darin, dass sie evtl. nicht mehr erreichbar sind, was beim BeckOK nicht der Fall ist. Ich habe beispielsweise den BeckOK zum BGB wie folgt ins Literaturverzeichnis aufgenommen, was ohne Probleme akzeptiert wurde:

Beck'scher Online-Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch,
hrsg. von Bamberger, Heinz Georg/Roth, Herbert, Edition 30, Stand: 1.2.2014
(zitiert: BeckOK-BGB/Bearbeiter)

Grüße, Roman.
 
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