ich hätte eine Frage zur Begutachtung der Masterarbeit: Lt. dem UG (§ 58) sollten Masterarbeiten nach spätestens 3 Monate korrigert sein. Gilt das auch für die FU? Ich habe meine Masterarbeit Anfang Dezember 2014 zur Begutachtung geschickt, und wurde zuerst (aufgrund von Personalmangel durch Mutterschutz) auf März und nun auf "hoffentlich Ende Mai" vertröstet.
Nachdem ich ja meine Studienbeiträge für das Studienzentrum weiter zahlen muss, ist diese Verzögerungstaktik nicht nur ärgerlich sondern auch monetär dumm.
Muss ich mir das Gefallen lassen, bzw. gibt es eine Möglichkeit "Druck" auszuüben?
lg,
Stefan
Nachdem ich ja meine Studienbeiträge für das Studienzentrum weiter zahlen muss, ist diese Verzögerungstaktik nicht nur ärgerlich sondern auch monetär dumm.
Muss ich mir das Gefallen lassen, bzw. gibt es eine Möglichkeit "Druck" auszuüben?
lg,
Stefan