konstruiertes Beispiel:
Behörde verschickt am 16.08.2010 mittels einfachen Brief einen Bescheid. Bekanntgabe des VA nach der 3-Tages-Fiktion am 19.08.2010
Brief ist aber tatsächlich schon am 17.08.2010 angekommen (die Post ist ja heutzutage ziemlich fix) und Bürger legt noch am selben Tag schriftlich Widerspruch ein.
ist der Widerspruch zulässig oder unzulässig? der VA gilt als noch nicht bekanntgegeben und kann doch daher eigentlich noch nicht angefochten werden?!?
die Bekanntgabefiktion nach § 41 VwVfG gilt nur dann nicht, wenn VA später zugeht ...
wie würdet ihr damit umgehen?
Behörde verschickt am 16.08.2010 mittels einfachen Brief einen Bescheid. Bekanntgabe des VA nach der 3-Tages-Fiktion am 19.08.2010
Brief ist aber tatsächlich schon am 17.08.2010 angekommen (die Post ist ja heutzutage ziemlich fix) und Bürger legt noch am selben Tag schriftlich Widerspruch ein.
ist der Widerspruch zulässig oder unzulässig? der VA gilt als noch nicht bekanntgegeben und kann doch daher eigentlich noch nicht angefochten werden?!?
die Bekanntgabefiktion nach § 41 VwVfG gilt nur dann nicht, wenn VA später zugeht ...
wie würdet ihr damit umgehen?