Bekanntgabe des VA

Dr Franke Ghostwriter
konstruiertes Beispiel:

Behörde verschickt am 16.08.2010 mittels einfachen Brief einen Bescheid. Bekanntgabe des VA nach der 3-Tages-Fiktion am 19.08.2010

Brief ist aber tatsächlich schon am 17.08.2010 angekommen (die Post ist ja heutzutage ziemlich fix) und Bürger legt noch am selben Tag schriftlich Widerspruch ein.

ist der Widerspruch zulässig oder unzulässig? der VA gilt als noch nicht bekanntgegeben und kann doch daher eigentlich noch nicht angefochten werden?!?
die Bekanntgabefiktion nach § 41 VwVfG gilt nur dann nicht, wenn VA später zugeht ...

wie würdet ihr damit umgehen?
 
Ein nettes Fällchen hast Du Dir da ausgedacht.

Der Widerspruch ist zulässig. In beckonline habe ich folgendes gefunden:

"Sie dient in erster Linie der sicheren Berechnung von Rechtsbehelfsfristen dadurch, dass der mögliche Streit um den Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs durch eine Zugangsfiktion ersetzt wird."

"Die Zugangsfiktion greift nicht zu Lasten des Empfängers; diesem steht also, wenn es für ihn günstig ist, der Beweis offen, ihm sei der VA schon früher zugegangen. (...)
Derartige Rechtsfolgen zu Lasten des Bürgers auszulösen, ist nicht Sinn der Zugangsfiktion; hiermit soll zwar ein Streit über den genauen Zeitpunkt des Eingangs ausgeschlossen werden, ohne dass dies aber rechtfertigt, diesen Streit zu Lasten des Bürgers auszuschließen, wie auch § 41 Abs. 2 S. 2 zeigt."

Gruß

Claudia
 
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