W
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
aaragon schrieb:wenn ich jetzt im September Mathe I schreibe werden beide Teilgebiete abgefragt >>Mathe I & II oder wie??????
aaragon schrieb:muß man beide im ersten Semester belegen????
Erika Fries schrieb:Du musst beide EA's bearbeiten und auch beide bestehen um für die Prüfung zugelassen zu werden.
schmetterling schrieb::hmmm: Ihr verwirrt mich.
Gut dass ich noch nicht angefangen hab zu studieren, so kann ich euch gleich mit ein paar Fragen verwirren. Oder ihr löst meinen Knoten, wäre effektiver glaub ich. Ich versuchs aber zunächst mal mit meiner Verwirrungstaktik.😀
schmetterling schrieb:Wenn ich im ersten Semester Mathe I belege und Mathe II im nächsten Semester: Muss ich dann im ersten Semester die EA's machen? Zählt das Bestehen der EA's auch für das zweite Semester weiter? Es kann ja sein, dass ich Mathe I die EA's bestehe und die für Mathe II im zweiten Semester nicht und so für Mathe II alleine keine Klausurzulassung bekomme. (Was aber theoretisch egal sein sollte, weil ich sie duch das Bestehen der EA's von Mathe I dann hätte.)
schmetterling schrieb:Wie das mit dem "als Wiederholer belegen" funktioniert hab ich auch noch nicht ganz verstanden, aber das hat, glaub ich noch Zeit.
schmetterling schrieb:Und ist das sonst nur noch bei BWL III so? Und spricht etwas dagegen, Mathe I + II im ersten Semester zu belegen? Es wird sich wohl jemand was dabei gedacht haben, den Kurs auf 2 Semester zu verteilen.
Daria schrieb:Du kannst einen Kurs als Wiederholer belegen, wenn Du es nicht geschafft hast, die EAs zu bearbeiten, die EAs nicht bestanden hast, die Klausuren nicht bestanden hast etc. Dies ist aber nur so lange möglich, wie das Kursmaterial nicht grundlegend überarbeitet wurde (hab ich aber noch nicht erlebt 🙄 ). Dann trägt man bei der Rückmeldung ein W hinter (oder war es vor) die Kursnummer und Du bekommst nur die EAs und SAs des aktuellen Semesters noch einmal zugeschickt, nicht aber die KEs. Somit hast Du die Möglichkeit bei nicht Vorliegen der Prüfungszulassung diese mit den EAs zu erwerben, oder sie einfach zu Übungszwecken noch einmal zu bearbeiten...
Ei weil ich noch von meinem Fernkurs den ich gemacht hab (psychologische Beraterin - ein Griff ins Klo aber na ja) noch die Abschlussarbeit machen muss, mich aber schon jetzt lieber mit Matheaufgaben beschäftige. Muss da dringen die Prioritäten ändern und die Arbeit einfach irgendwie schreiben und abgeben, das fehlt noch zum Abschluss 🙄 und dann bin ich psychologische Beraterin.Och... wieso gut, daß Du noch nicht angefangen hast
Hoffe Deine Verwirrung bissl aufgelöst zu haben...
Euchen schrieb:Hallo Daria!
Hab noch ne Frage zu den EAs und hoffe du kannst mir auch helfen😱.
Also ich hab letztes Semester Mathe 1 belegt und eine der zwei EAs bestanden .
Nun hat sich das Quorum ja geändert und man muss nur 1 von 2 EAs bestehen,
statt 2 von 4. Muss ich jetzt da ich dieses Semester Mathe 2 belegt habe 1 von 3
oder 2 von 3 EAs besthen.😕
Gruß Euchen