Belegung von Wahlmodul Strafrecht schon im 2. Studienjahr?

Dr Franke Ghostwriter
ich habe dieses Semester Strafrecht belegt und überlege, ob es sinnvoll ist, nächstes Semester gleich das Wahlmodul "Strafrecht Vertiefung" anzuschliessen, da die Kenntnisse aus diesem Semester noch frisch sind. Ich habe aber noch nicht alle anderen Module aus dem 1. und 2. Studienjahr geschafft. Ist das eigentlich möglich und wenn ja ist es sinnvoll?

Wie ist das Wahlmodul so? Über ein paar Erfahrungen wär ich sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus!

KeepSmiling
 
KeepSmiling,

Dein Vorgehen dürfte durchaus sinnig sein, d.h. es spricht vieles dafür. Der einzigste Nachteil ist, dass sich eventuell Klausurtermine überschneiden können, wenn man die Kurse außer der Reihe belegt ...

Nur da die Durchfallquote in Strafrecht (Modul 8) mit 63 % wohl eine der höchsten war, würde ich mir das mit Strafrecht Vertiefung noch einmal überlegen ...

Gruß

Sandra
 
Sandra,danke für Deine Antwort. Du hast recht, diese hohe Durchfallquote (zu der ich ja selbst im September zählen könnte), läßt natürlich nicht auf ein einfaches Wahlmodul schließen. Naja, hab ja noch ein klein wenig Zeit, darüber nachzudenken. Hast Du schon Wahlmodule belegt und wie sind die so gelaufen?`GrüßeCarola
 
Ich seh gerade, dass Du für Arbeitsvertragsrecht die Zulassung bereits hast, dann versuch doch "Kollektives Arbeitsrecht" (hier musst Du eh den kompletten Stoff von Modul 6 wiederholen) und Modul 6 gleichzeitig zu schreiben ...

Oder Unternehmensrecht I und gleichzeitig Kapitalgesellschaftsrecht (W2 ist nämlich nix anderes als die Vertiefung der letzten KE von Modul 10) ...

Mit IPR hatte ich bisher keine so glückliche Erfahrung. Außerdem soll W 3 wegen der zusätzlichen Seminararbeit + Seminar ziemlich arbeitsaufwendig sein.

Unternehmensrecht II (Wettbewerbsrecht) scheint auch ziemlich gut aus-
gefallen zu sein. Hier solltest Du wissen, dass die Gesetze allesamt ziemlich neu sind und es quasi keine Rechtsprechung gibt, die man auswendig draufhaben muss ... Nur ein paar dünne Gesetze. Noch dazu gut geschrieben. Eigentlich empfehlenswert ! Bei Prof. Strickelbock fallen die Klausuren regelmäßig auch relativ gut aus 😉

Musst halt Deinen Schwerpunkt setzen ... Allerdings solltest Du Dir wohl überlegen, was Du eventuell mit Strafrecht Vertiefung als Unternehmens-
juristin später anfangen kannst ...

Und Strafrecht dürften wir ja im Master noch genügend haben. Ich fand die Meinungsstreits krass (man musste das Zeugs in der letzten Klausur quasi runterbeten, um zu bestehen ... die ganzen Definitionen pauken) und den kompletten Geschichtsstoff aus dem Propädeutikum zu lernen ...

Ich weiß nicht, für Strafrecht Vertiefung konnte ich mich bisher am wenigsten begeistern ...

Gut, aber das ist meine persönliche Meinung.

Gruß


Sandra
 
ich denke auch, dass Strafrecht zwar ziemlich interessant ist, der Nutzen für uns im BOL allerdings eher fraglich ist. Eine Vertiefung des Wirtschafts- bzw. Steuerstrafrechts wäre bestimmt nützlich, aber der Rest 😕 .
Und wenn man den Master machen will, wird einem eh schon in M8 mit Nachschlag "gedroht" 😉 .
Ich habe kollektives Arbeitsrecht gewählt und ziemlich gut bestanden, zudem hat es eine große Praxisrelevanz und gezwungener Maßen einen engen Praxisbezug.

Grüße
Orbis
 
Vielen Dank für Eurer ausführlichen Antworten, Ihr habt mir sehr weitergeholfen. Von dem Standpunkt der späteren Verwendbarkeit im Beruf hatte ich es noch gar nicht gesehen. Ist aber natürlich äußerst wichtig! Die Idee mit ArbVR und Kollektiven Arbeitsrecht klingt eigentlich ganz gut. Ich denk drüber nach! :
 
Carola,

sehe gerade du hast 4 Module angerechnet bekommen. Habe von einem Kollegen, der jetzt auch BoL studiert gehört, dass ich die ersten 3 Module angerechnet bekomme. Wollte da mal fragen, ob man da einen formlosen Antrag stellen muss, oder wie man die Anerkennung bekommt?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Gruß Doreen
 
81Doreen schrieb:
Wollte da mal fragen, ob man da einen formlosen Antrag stellen muss, oder wie man die Anerkennung bekommt?

Hallo Doreen!
Schick einfach ein nettes Schreiben an das Prüfungsamt und lege Deine Nachweise bei (beglaubigte Zeugnisse, Studienpläne ... - was auch immer Du vorzuweisen hast). Vielleicht solltest Du noch angeben, welche Module Du anerkannt bekommen möchtest (wenn Du einige trotz möglicher Anerkennung absolvieren möchtest) oder aber bitte einfach darum, Dir alle aufgrund der vorgelegten Unterlagen möglichen Kurse anerkennen zu lassen. Die Antwort dürfte dann relativ fix wieder bei Dir sein!!
 
Das ist gut, das hier das Thema "Anerkennung" aufkommt...hab schon überlegt wo ich meine Frage dazu mal hinposte 🙂. Also ich habe ja, wie schon bemerkt 4 Module anerkannt bekommen. Wie ist es dann eigentlich mit den Noten für diese Module? Also wie wird dass dann mit der Errechnung der Gesamtnote oder dieser ETC's gemacht? Werden die 4 Kurse dann einfach nicht mit einbezogen? 😕:confused
 
KeepSmiling schrieb:
Also wie wird dass dann mit der Errechnung der Gesamtnote oder dieser ETC's gemacht? Werden die 4 Kurse dann einfach nicht mit einbezogen? 😕😕

RIchtig, die Kurse werden ohne Note anerkannt! Anders ist es nur, wenn Du z.B. BWL I anerkannt bekommen hast, weil Du den Kurs vielleicht schon in gleicher Form im Rahmen eines BWL-Studiums an der FU Hagen absolviert hast. Denn nur in diesem Fall sind die Kurse absolut deckungsgleich und die Noten vergleichbar.
 
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