jensinio,
das geht ganz einfach: 1630*0,06*0,15. Hintergrund: Bei einem Fremdkapitalzinssatz von 6% beträgt die Zinslast pro Jahr 1630*0,06 = 97,8. Diese Zinslast ist ein abzugsfähiger Posten bei der Steuererhebung und mindert deshalb die Steuerbemessungsgrundlage um 97,8. Multipliziert man das mit dem unterstellten Körperschaftsteuersatz von 15% kommt man auf 97.8*0,15 = 14,67.