Mal so interessehalber gefragt, wenn einer einen Gegenstand aus Eingriffskondiktion unentgeltlich verschenkt und somit ein Bereicherungswegfall eintritt, tritt dann bezüglich des Beschenkten eine Leistungskondiktion ein?
Also weil der Beschenkte ja etwas erhalt was der Schenkende eigentlich nicht besitzt. Irgenwie müsste der rechtmäßige Besitzer ja in seinem Eigentum geschützt werden.
Also weil der Beschenkte ja etwas erhalt was der Schenkende eigentlich nicht besitzt. Irgenwie müsste der rechtmäßige Besitzer ja in seinem Eigentum geschützt werden.