Was mit bei der ganzen Besitz- und Eigentumsregelung nicht so ganz klar ist:
K erwirbt (und bekommt) in gutem Glauben eine Sache, die V vorher von A entwendet hat. Nach §932 ist K Eigentümer (und Besitzer) und dem A nicht zur Herausgabe verpflichtet.
Mal abgesehen von den Schadensersatzansprüchen des A gegenüber dem V aus §992 in Verbindung mit §832 - hat A überhaupt gar keine Chance, die Sache zurückzubekommen??? Was, wenn es sich bei der Sache bspw. um ein Erbstück mit persönlicher Bindung handelt, das wäre doch ungerecht?!?! 😱
Kann mir mal jemand mein Weltbild geraderücken? :dunce: Bin schon völlig gaga von dem Kram.
Danke!!
frumentum
K erwirbt (und bekommt) in gutem Glauben eine Sache, die V vorher von A entwendet hat. Nach §932 ist K Eigentümer (und Besitzer) und dem A nicht zur Herausgabe verpflichtet.
Mal abgesehen von den Schadensersatzansprüchen des A gegenüber dem V aus §992 in Verbindung mit §832 - hat A überhaupt gar keine Chance, die Sache zurückzubekommen??? Was, wenn es sich bei der Sache bspw. um ein Erbstück mit persönlicher Bindung handelt, das wäre doch ungerecht?!?! 😱
Kann mir mal jemand mein Weltbild geraderücken? :dunce: Bin schon völlig gaga von dem Kram.
Danke!!
frumentum