Bezugsrecht

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2. KE, Seite 101, Bsp. 7

b= 4:1, 20 Stück Aktion hat eine Person A, CE=120, CBÖ=150, B=6, C´BÖ= 144

A übt Bezugsrechte voll aus. Barbestand somit: 1000 - 5 * 120

Wieso denn 120 multipliziert mit 5? Bei Erwerb einer jungen Aktie wird doch auch nur einmal der CE bezahlt und nicht 4mal (Erwerb von 4 Bezugsrechten). Wieso hier also 5 mal Zahlung des Emissionskurses?


PS.: Kursverlust beträgt 20*6. Wie kommt man auf die 24 (5*24) bei Ermittlung des Kursgewinnes?

Liebe Grüße
 
2. KE, Seite 101, Bsp. 7

b= 4:1, 20 Stück Aktion hat eine Person A, CE=120, CBÖ=150, B=6, C´BÖ= 144

A übt Bezugsrechte voll aus. Barbestand somit: 1000 - 5 * 120

Wieso denn 120 multipliziert mit 5? Bei Erwerb einer jungen Aktie wird doch auch nur einmal der CE bezahlt und nicht 4mal (Erwerb von 4 Bezugsrechten). Wieso hier also 5 mal Zahlung des Emissionskurses?


PS.: Kursverlust beträgt 20*6. Wie kommt man auf die 24 (5*24) bei Ermittlung des Kursgewinnes?

Liebe Grüße


Ich glaube, du solltest dir dieses Kapitel noch mal genauer anschauen.

Hier werden keine Bezugsrechte erworben, sie werden ausgeübt. Jede Altaktie beinhaltet GENAU ein Bezugsrecht.

Bei 20 Altaktien hat A demnach 20 Bezugsrechte. Bei einem Bezugsverhältnis von 4:1 bekommt er für 20 Bezugsrechte 5 Junge Aktien.

Also 5 * 120 ...

Die 20 Altaktien waren vor der Kapitalerhöhung je 150 GE wert. Nach der Kapitalerhöhung waren sie nur noch 144 GE wert. Das macht 20 * 6 GE = 120 GE Kursverlust. Die 5 Jungen Aktien hat er für je 120 GE bekommen, wert sind sie nun je 144 GE. Das macht 5 + 24 = 120 GE Kursgewinn.

...
 
Da habe ich auch noch eine Frage zu.
Bei Ausübung seiner Bezugsrechte (zb B=6) zahlt man doch nur den Emissionskurs, oder?
Und beim Verkauf, also quasi bei Nichtausübung bekommt man B*Aktienanzahl?

Sicher total falsch. Aber Vorschläge nehme ich gerne entgegen
 
Da habe ich auch noch eine Frage zu.
Bei Ausübung seiner Bezugsrechte (zb B=6) zahlt man doch nur den Emissionskurs, oder?
...

Du zahlst: Emissionskurs der Jungen Aktien * Anzahl der Jungen Aktien.


... Und beim Verkauf, also quasi bei Nichtausübung bekommt man B*Aktienanzahl?

Sicher total falsch. Aber Vorschläge nehme ich gerne entgegen😉

Im Prinzip hast du Recht. Deine Aussage bzw. Frage ist allerdings etwas ungenau.
Verkauf ist zwar auch Nichtausübung, aber Nichtausübung bedeutet nicht unbedingt Verkauf.

Du kannst zumindest theoretisch
a) deine Bezugsrechte verkaufen und sie somit nicht ausüben,
b) einfach gar nichts tun; sie also nicht nur nicht ausüben, sondern sie noch nicht mal verkaufen.
 
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