BGB EAs zu den Teilen 3 und 4

N

narzisse32

Dr Franke Ghostwriter
Hat einer da schon was geschrieben zu den aktuellen EAs Teil 3 und 4? Muss ich bei der Lösung wieder komplett auch abtrakt erklären was Angebot und Nachfrage bedeutet? Entsteht hier ein Schuldverhältnis nach § 241? Ist hier § 433 wirksam?... Naja so wirklich viel Plan habe ich noch nicht.... habe bisher nur den Teil 3 gelesen. Muss man dafür auch den Teil 4 gelesen haben? Geht mir dann ein Licht auf?

Danke für Infos...
 
Bis jetzt bleibe ich bei der an anderer Stelle vorgeschlagenen Lösungsidee:



Die Zeitungsanzeige ist eine invitatio ad offerandum.
Aufgrund dessen gibt K ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
M nimmt diese Angebot nicht uneingeschränkt an sondern unterbreitet über dieselbe Sache ein Angebot mit einem verspäteten Liefertermin.
K nimmt nach §151 wegen der im Versandhandel üblichen Verkehrssitte durch sein Schweigen an.
Es ist also ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
K muss also zahlen

Aber Ring frei!
Ich bin nicht sicher, dass ich nicht noch was übersehen habe.
 
Ja ich sehe das ähnlich aber wie gesagt.... so weit bin ich noch nicht aber gefühlsmässig habe ich mir das auch so gedacht als ich den Fall gelesen habe. .... aber es reicht ja leider nicht aus, bloß die Lösung hinzuschreiben... 😎 Ich habe da anscheinend eine recht gute Intuition😀 .
Formulierst Du denn auch wieder aus was Angebot und Annahme bedeutet und so weiter... also alle Bedeutungen noch mal komplett abstrakt ausführen und dann auf den Sachverhalt übertragen? Da schreibt man ja fast einen Roman..... 😱

LG M.

Remington Steel schrieb:
Bis jetzt bleibe ich bei der an anderer Stelle vorgeschlagenen Lösungsidee:



Die Zeitungsanzeige ist eine invitatio ad offerandum.
Aufgrund dessen gibt K ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
M nimmt diese Angebot nicht uneingeschränkt an sondern unterbreitet über dieselbe Sache ein Angebot mit einem verspäteten Liefertermin.
K nimmt nach §151 wegen der im Versandhandel üblichen Verkehrssitte durch sein Schweigen an.
Es ist also ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
K muss also zahlen

Aber Ring frei!
Ich bin nicht sicher, dass ich nicht noch was übersehen habe.
 
Ich habe da aber nochmal eine Frage zu den EAs Teil 3&4.

M unterbreitet somit dem K ja noch ein neues Angebot indem er den Brief schreibt und die DVD später versendet. Ist das erste Angebot dann passe, also erloschen. Ist in der Lösung dann richtig das auch schon zu Anfang ein Kaufvertrag § 433 Abs. 1 zustande gekommen ist? Der dann aber durch das neue ANgebot des M unwirksam geworden ist? Und durch K Schweigen dann zu einem neunen KV gekommen ist? WIe schreibt ihr das denn? Ich habe da jetzt was ausformuliert aber nur zum Sachverhalt, nicht abstrakt....

Danke für Eure Hilfe...

Michelle
 
narzisse32 schrieb:
Ja ich sehe das ähnlich aber wie gesagt.... so weit bin ich noch nicht aber gefühlsmässig habe ich mir das auch so gedacht als ich den Fall gelesen habe. .... aber es reicht ja leider nicht aus, bloß die Lösung hinzuschreiben... 😎 Ich habe da anscheinend eine recht gute Intuition😀 .
Formulierst Du denn auch wieder aus was Angebot und Annahme bedeutet und so weiter... also alle Bedeutungen noch mal komplett abstrakt ausführen und dann auf den Sachverhalt übertragen? Da schreibt man ja fast einen Roman..... 😱

LG M.

Also an der Formulierung bin ich ja noch lange nicht. Ich Frage mich im Moment, ob sich sonst niemand äußert, weil
- alle grade die erste EA verdaut haben und noch keinen Bock auf #2 haben
- meine Idee alle umsetzen und glücklich sind
oder
- sich alle über meine Gedanken amüsieren und mich lieber dumm sterben lassen.

Die für das Gutachten spannenede Frage scheint ja zu sein:

Was ist denn nun Angebot und Annahme?

M inseriert - das ist kein Angebot sondern sie Einladung eins abzugeben

K bestellt - das ist das Angebot

M schreibt: ja, aber... erst später - das ist ein neues Angebot

K ... macht gar nix - das ist die Annahme des neuen Angebots (wegen der Verkehrssitte s. §151)

Wenn man jetzt noch hiebundstichfest begründen kann, warum K's Schweigen eigentlich die Annahme des (erneuten) Angebots ist (eben wegen der Verkehrssitte) ist die Sache rund.

Der Kaufvertrag ist also erst mit der (stillschweigenden) Annahme des K wirksam.

Aber wie gesagt: si tacuisse philosophicum fuisse...
(auf neudeutsch: hätt mal besser die klappe gehalten, dann dächten alle noch, ich hätte durchblick😀)
 
Ja, irgendwie interessiert sich keiner für uns .... 😕
Ich mache gerade die Aufgabe 2 im Skript 3. Habe mit der EA auch gerade erst angefangen... mache also alles gleicheitig.... bin ja multitaskinfähig... da Frau 😀 Aber so werden vermutlich auch meine Ergebnisse ausfallen.... 😱
Hast Du das Propäd schon gelöst? Ich habe nichtmal angefangen aber im Forum gesehen, dass einige schon fertig sind.... Ich habe einfach das Gefühl das ich zu langsam bin .... 🙄

Ich glaube das mit dem Gutachterstil muss sich noch mehr verinnerlichen.... so richtig verinnerlicht habe ich das noch nicht.. muss immer wieder nachschauen und nachdenken, ob ich denn so ausführlich schreiben soll oder nicht, denn schließlich tun die das in ihren Musterlösungen ja auch nicht.... ! Ich denke immer eher das vorausgesetzt wird, dass wir wissen was Angebot und Annahme ist..... 😕 ABer who knows.... !

Fährst Du auch nach Minden?

Remington Steel schrieb:
Also an der Formulierung bin ich ja noch lange nicht. Ich Frage mich im Moment, ob sich sonst niemand äußert, weil
- alle grade die erste EA verdaut haben und noch keinen Bock auf #2 haben
- meine Idee alle umsetzen und glücklich sind
oder
- sich alle über meine Gedanken amüsieren und mich lieber dumm sterben lassen.

Die für das Gutachten spannenede Frage scheint ja zu sein:

Was ist denn nun Angebot und Annahme?

M inseriert - das ist kein Angebot sondern sie Einladung eins abzugeben

K bestellt - das ist das Angebot

M schreibt: ja, aber... erst später - das ist ein neues Angebot

K ... macht gar nix - das ist die Annahme des neuen Angebots (wegen der Verkehrssitte s. §151)

Wenn man jetzt noch hiebundstichfest begründen kann, warum K's Schweigen eigentlich die Annahme des (erneuten) Angebots ist (eben wegen der Verkehrssitte) ist die Sache rund.

Der Kaufvertrag ist also erst mit der (stillschweigenden) Annahme des K wirksam.

Aber wie gesagt: si tacuisse philosophicum fuisse...
(auf neudeutsch: hätt mal besser die klappe gehalten, dann dächten alle noch, ich hätte durchblick😀)
 
narzisse32 schrieb:
...
Fährst Du auch nach Minden?

Endlich mal eine einfache Frage 😀
Einfache Antwort: Ja
(ohne Gutachten, weil Realakt, oder Gefälligkeit.....bin schon ganz verjurt)

Propäd hab ich auch noch net fertig. Bin immer versucht die Zeit optimal auszumutzen (Kluge Ideen hab ich erst oft kurz vo der Dateline)

Zum Gutachtenstil:
- lies Dir mal ein paar Fallbücher mit Lösungen durch (wegen dem Gutachtenstil nicht wegen der Lösungen)
- Übung macht den Meister. Das "virtuelle Mentoring" auf dem BSCW Server kann ich nur wärmstens empfehlen. Ist bisserl persönlicher als hier in der freien Wildbahn und schnuckelige Übungsfälle gibts auch
 
Virtuelles Mentoring.... 😕 ... sagt mir gerade garnichts... aber rumgestörber habe ich auf diesem BSCW Server auch schon... nur hat mir nicht viel gebracht, außer das ich zwei Zeitstunden vergeudet habe. WIe komme ich denn da hin? ANgemeldet bin ich ...
Bist Du juristisch vorbelastet? Oder im höheren Semester? Klar im habe den Alpmann Schmidt, Klausur und Hausarbeit, da steht eine Menge über Gutachten drin aber zwischen dem theoretischen Wissen und der praktischen Anwendung gibt es häufig Unterschiede.... 😎
Dann sehen wir uns ja in Minden, vermutlich mit hunderten von BoLern... 😀

LG und gute Nacht. Ich bins leid...für heut.... nachdem ich jetzt die Aufgabe 2 gelöst habe und zwar richtig liege aber nicht ausführlich genung war, muss ich wohl der Tat nochmal mein Stil überschlafen....

M.

Remington Steel schrieb:
Endlich mal eine einfache Frage 😀
Einfache Antwort: Ja
(ohne Gutachten, weil Realakt, oder Gefälligkeit.....bin schon ganz verjurt)

Propäd hab ich auch noch net fertig. Bin immer versucht die Zeit optimal auszumutzen (Kluge Ideen hab ich erst oft kurz vo der Dateline)

Zum Gutachtenstil:
- lies Dir mal ein paar Fallbücher mit Lösungen durch (wegen dem Gutachtenstil nicht wegen der Lösungen)
- Übung macht den Meister. Das "virtuelle Mentoring" auf dem BSCW Server kann ich nur wärmstens empfehlen. Ist bisserl persönlicher als hier in der freien Wildbahn und schnuckelige Übungsfälle gibts auch
 
ich habe leider keine Hoffnung dass wir uns unter den Tausenden von Studis in Minden treffen.🙂 ABer man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben.

Ich bin auch Erstsemester wie Du und habe zwar beruflich einiges mit Arbeits- und Steuerrecht zu tun, aber wirklich juristisch vorbelastet bin ich nicht.

Wieso hast Du denn Aufgabe 2 nicht ausführlich genug beantwortet?

Zum BSCW nochmal: bei mir gibts da einen Ordner zu Modul2. In dem gibts ein Dikussionsforum. Und der Mentor stellt regelmäßig neue Fälle und (mit Abstand) die Lösungen dazu ein. Man kann da auch viele Dinge fragen. Es lohnt sich also.
 
ihr beiden,

keiner "ignoriert" euch. Ich selbst habe gestern erst den Teil 4 zu Ende bearbeitet. So das ich erst die nächsten Tage in die EA einsteige. So bissel Grundlagen braucht man vorher schon😀 . Habe mir bisher die EA nur mal durch gelesen und würde vom empfinden her, die Lösung auch so aufbauen.

Zum Gutachtenstil (meine Meinung und Erfahrung aus dem 1. Studium):
Du musst erst abstrakt aufzeigen, defininieren und es dann auf den Sachverhalt übertragen. So hangelst du dich durch den ganzen Sachverhalt.Ein Gutachten sollte so aufgebaut sein, dass es auch jemand verstehen kann, der nicht in der Materie steckt. Es ist ein logisch aufgebauter Gedankenfluss,bei dem man darstellen soll, warum man zu dem Ergebnis kommt, das am Ende steht. Man nehme eine schwere Matheaufgabe ... einfachster Weg, ich tippe es in den programmierbaren Taschenrechner und erhalte das Ergebnis oder ich schreibe mir den Rechenweg auf und erhalte dann ein sich aus dem Rechenweg ergebendes schlüssiges Ergebnis vgl. mit nem "Gutachten".

Zu Angbot und Annahme könnte es in etwa so aussehen:
X verlangt die Zahlung von Y für die Ware für Z.
Als Anspruchsgrundlage kommt § 433 II BGB in Betracht. Das setzt voraus, das zwischen X und Y ein Kaufvertrag über die Ware Z zustande gekommen ist. Ein Kaufvertrag kommt kommt durch übereinstimmende WE, Angebot und Annahme, zustande. Das Angebot des X liegt .... Fraglich ist, ob Y das Angebot auch angenommen hat. Das kann nur angenommen werden, wenn .... usw.

Wie umfangreich ein Gutachten an der Fernuni gefordert ist, werde ich sehen, wenn ich die erste EA wieder habe 😀 .

Gruß Zeus
 
Ja tausende werden es vielleicht nicht werden... aber hunderte bestimmt... 😀
Mein berufliches Umfeld ist eher der Politsektor... also garnicht vorbelastet...was man wohl beim Lösen der Fälle merkt... 😉
Ich bin zwar immer richtig aber nicht ausführlich genug, zumindest wenn ich den Musterlösungen glauben darf... 😕 😎 Ich löse richtig aber prüfe wohl nicht ausführlich genung.... und jetzt gerade wiederhole ich mich ... 😀
Mit dem BSCW das habe ich nicht oder ich bin einfach zu blöd....dabei dachte ich immer ich sei recht gut computerfit.
Wo muss ich denn da schauen? (BItte für ganz blöde 🙄 😀 😕 )

Remington Steel schrieb:
Guten Morgen,

ich habe leider keine Hoffnung dass wir uns unter den Tausenden von Studis in Minden treffen.🙂 ABer man soll die Hoffnung ja nicht aufgeben.

Ich bin auch Erstsemester wie Du und habe zwar beruflich einiges mit Arbeits- und Steuerrecht zu tun, aber wirklich juristisch vorbelastet bin ich nicht.

Wieso hast Du denn Aufgabe 2 nicht ausführlich genug beantwortet?

Zum BSCW nochmal: bei mir gibts da einen Ordner zu Modul2. In dem gibts ein Dikussionsforum. Und der Mentor stellt regelmäßig neue Fälle und (mit Abstand) die Lösungen dazu ein. Man kann da auch viele Dinge fragen. Es lohnt sich also.
 
Zeus,

was hast Du denn als erstes Studium absolviert? Ich komme aus dem Bereich der Geisteswissenschaften.... nützt mir leider garnichts für das Studium hier, außer das ich Verwaltungswissenschaften im Hauptfach hatte und die Klausuren in den Rechtsfächern geschrieben hatte. Ist aber schon viele Jahre her.... 🙂
ICh denke das mit dem Gutachterstil muss mir noch in Fleisch und Blut übergehen....davon merke ich im MOment noch nicht ganz so viel, bzw. ich weiß schon so grundsätzlich Bescheid und löse auch meine Fälle richtig aber bin noch nicht ausführlich genug.
Machst Du Dir erstmal Fallskizzen bevor Du einen Fall löst? Ich mache das nicht bisher aber ich sollte das vieleicht mal tun.... 😀
Den Teil 4 habe ich immernoch nicht angefasst, weil ich noch bei Teil 3 bin. Ich bin leider beruflich sehr viel unterwegs aktuell, so dass ich abends wenn ich heim komme einfach nur noch zu fertig bin. Geht es dir auch so das du nicht nur kurz lernen kannst, also ich meine das man wenn man sich mit den EAs beschäftigt und effektiv arbeiten will, man immer länger braucht ? So ergeht es mir jedenfalls. Ich kann nicht nur eine halbe Stunde lernen, sondern muss zu effektiven Arbeiten immer mindestens 2 Stunden planen.

LG michelle


Zeus schrieb:
Hallo ihr beiden,

keiner "ignoriert" euch. Ich selbst habe gestern erst den Teil 4 zu Ende bearbeitet. So das ich erst die nächsten Tage in die EA einsteige. So bissel Grundlagen braucht man vorher schon😀 . Habe mir bisher die EA nur mal durch gelesen und würde vom empfinden her, die Lösung auch so aufbauen.

Zum Gutachtenstil (meine Meinung und Erfahrung aus dem 1. Studium):
Du musst erst abstrakt aufzeigen, defininieren und es dann auf den Sachverhalt übertragen. So hangelst du dich durch den ganzen Sachverhalt.Ein Gutachten sollte so aufgebaut sein, dass es auch jemand verstehen kann, der nicht in der Materie steckt. Es ist ein logisch aufgebauter Gedankenfluss,bei dem man darstellen soll, warum man zu dem Ergebnis kommt, das am Ende steht. Man nehme eine schwere Matheaufgabe ... einfachster Weg, ich tippe es in den programmierbaren Taschenrechner und erhalte das Ergebnis oder ich schreibe mir den Rechenweg auf und erhalte dann ein sich aus dem Rechenweg ergebendes schlüssiges Ergebnis vgl. mit nem "Gutachten".

Zu Angbot und Annahme könnte es in etwa so aussehen:
X verlangt die Zahlung von Y für die Ware für Z.
Als Anspruchsgrundlage kommt § 433 II BGB in Betracht. Das setzt voraus, das zwischen X und Y ein Kaufvertrag über die Ware Z zustande gekommen ist. Ein Kaufvertrag kommt kommt durch übereinstimmende WE, Angebot und Annahme, zustande. Das Angebot des X liegt .... Fraglich ist, ob Y das Angebot auch angenommen hat. Das kann nur angenommen werden, wenn .... usw.

Wie umfangreich ein Gutachten an der Fernuni gefordert ist, werde ich sehen, wenn ich die erste EA wieder habe 😀 .

Gruß Zeus
 
Also für den BSCW Server hab ich Anfang Oktober eine Mail bekommen :
"Bernhard Vogeler (Email-Adresse: [email protected])
ist ein Benutzer des BSCW-Systems (auf dem BSCW-Server
https://bscw.fernuni-hagen.de) und lädt Sie ein, mit
ihm/ihr über diesen BSCW-Server zusammenzuarbeiten...."
Mit einem Link für die Rgistrierung. Die müsstest Du als Teilnehmerin des Moduls auch bekommen haben. Wenn nicht würd ich Herrn Vogeler mal anmailen.

Zum Gutachterstil findest Du dort auch super Hinweise.
Vielleicht ein Tip von mir: Prüf auch die Dinge, die Dir selbstverständlich scheinen, wenn es für eine logisch zusammenhängende Argumentation notwendig ist.

Wegen der EA sollten wir tatsächlich im anderen Thread weiterdiskutieren, ok?

Grüße

Andreas

narzisse32 schrieb:
ja tausende werden es vielleicht nicht werden... aber hunderte bestimmt... 😀
Mein berufliches Umfeld ist eher der Politsektor... also garnicht vorbelastet...was man wohl beim Lösen der Fälle merkt... 😉
Ich bin zwar immer richtig aber nicht ausführlich genug, zumindest wenn ich den Musterlösungen glauben darf... 😕 😎 Ich löse richtig aber prüfe wohl nicht ausführlich genung.... und jetzt gerade wiederhole ich mich ... 😀
Mit dem BSCW das habe ich nicht oder ich bin einfach zu blöd....dabei dachte ich immer ich sei recht gut computerfit.
Wo muss ich denn da schauen? (BItte für ganz blöde 🙄 😀 😕 )
 
Michelle,

ich habe im ersten Studium an der FH des Bundes studiert. Dabei Verwaltungs-, Staats- u. Straf-/Strafprozessrecht und Öffentliches Recht sehr intensiv. Es lief das meiste nur über Gutachten. Allerdings ist es bei mir nun auch schon ein paar Jahre her 😀 . Aber ich denke, bestimmte Grundlagen habe ich schon noch.

Beim Lernen geht es mir wie dir, eine halbe Stunde nützt nix, brauche da auch mindestens zwei Zeitstunden. Da ich im Schichtdienst arbeite, gestaltet sich das manchmal recht schwierig, meistens nutze ich dann meine freien Tage zum lernen, damit überhaupt mal was wird. Vor der Prüfung letztes Semester habe ich dann Urlaub genommen, um mich richtig vorzubereiten.

Gruß Zeus
 
Andreas,

ja da bin ich bereits angemeldet... aber irgendwie wusste ich nicht mehr wie ich dahin gekommen bis... aber dank deines Linkes werde ich mich gleich einfach mal damit beschäftigen... Danke an dieser Stelle..!!

Deinen letzten Satz habe ich nicht wirklich verstanden, ich kenne nur "threat" aus dem englischen ...und das heißt "Drohung" ...das meistest Du ja sicher nicht ... 😀 Vermutlich aber meintest Du das andere Forum...

Liebe Grüße

Michelle White
Remington Steel schrieb:
Also für den BSCW Server hab ich Anfang Oktober eine Mail bekommen :
"Bernhard Vogeler (Email-Adresse: [email protected])
ist ein Benutzer des BSCW-Systems (auf dem BSCW-Server
https://bscw.fernuni-hagen.de) und lädt Sie ein, mit
ihm/ihr über diesen BSCW-Server zusammenzuarbeiten...."
Mit einem Link für die Rgistrierung. Die müsstest Du als Teilnehmerin des Moduls auch bekommen haben. Wenn nicht würd ich Herrn Vogeler mal anmailen.

Zum Gutachterstil findest Du dort auch super Hinweise.
Vielleicht ein Tip von mir: Prüf auch die Dinge, die Dir selbstverständlich scheinen, wenn es für eine logisch zusammenhängende Argumentation notwendig ist.

Wegen der EA sollten wir tatsächlich im anderen Thread weiterdiskutieren, ok?

Grüße

Andreas
 
Zeus,

ja dann bist Du ja wirklich gut im Thema, ich glaube das es viele hier gibt die einigermaßen vorbelastet sind. Hast Du für die Übernahme des Stils in Fleisch und Blut vielleicht einen TIp für mich... ?😉
Ich verstehe das zwar aber bei der praktischen Anwendung bin ich noch nicht genau genug. Zumindest wenn ich mir dann die Musterlösungen ansehe. Aber der Anfang meines Weg und das Ergebnis sind immer das gleich. Ist ja schon mal was... 😀
Bist Du bei der Polizei oder Zoll, wegen des Schichtdienstes?
WIeviel Stunden lernst Du denn so im Schnitt? Ich habe zwar 20 pro Woche geplant aber bisher kommen da maximal 10 bei rum. Ich kann mich einfach schwer nach einem anstrengenden Arbeitstag darauf konzentrieren. Ich habe einen sehr stressigen Beruf, daher gestaltet sich das auch immer als schwierig. Aber irgendwie geht das schon. Heute habe ich frei und ja..habe immer noch nicht angefangen.... 😀 😀 Habe ja auch erst den zweiten Kaffee intus... 😀 da kann man noch keine geistigen Höhenflüge erwarten....

Liebe Grüße
Michelle

Zeus schrieb:
Hallo Michelle,

ich habe im ersten Studium an der FH des Bundes studiert. Dabei Verwaltungs-, Staats- u. Straf-/Strafprozessrecht und Öffentliches Recht sehr intensiv. Es lief das meiste nur über Gutachten. Allerdings ist es bei mir nun auch schon ein paar Jahre her 😀 . Aber ich denke, bestimmte Grundlagen habe ich schon noch.

Beim Lernen geht es mir wie dir, eine halbe Stunde nützt nix, brauche da auch mindestens zwei Zeitstunden. Da ich im Schichtdienst arbeite, gestaltet sich das manchmal recht schwierig, meistens nutze ich dann meine freien Tage zum lernen, damit überhaupt mal was wird. Vor der Prüfung letztes Semester habe ich dann Urlaub genommen, um mich richtig vorzubereiten.

Gruß Zeus
 
Eines ist mir noch eingefallen, wollten wir beide nicht mal telefonieren? Oder warst Du das nicht? .... Ich kann mich irgendwie erinnern das dass auch Dresden war, ich hatte das aber im Wusel total vergessen.

narzisse32 schrieb:
Hallo Zeus,

ja dann bist Du ja wirklich gut im Thema, ich glaube das es viele hier gibt die einigermaßen vorbelastet sind. Hast Du für die Übernahme des Stils in Fleisch und Blut vielleicht einen TIp für mich... ?😉
Ich verstehe das zwar aber bei der praktischen Anwendung bin ich noch nicht genau genug. Zumindest wenn ich mir dann die Musterlösungen ansehe. Aber der Anfang meines Weg und das Ergebnis sind immer das gleich. Ist ja schon mal was... 😀
Bist Du bei der Polizei oder Zoll, wegen des Schichtdienstes?
WIeviel Stunden lernst Du denn so im Schnitt? Ich habe zwar 20 pro Woche geplant aber bisher kommen da maximal 10 bei rum. Ich kann mich einfach schwer nach einem anstrengenden Arbeitstag darauf konzentrieren. Ich habe einen sehr stressigen Beruf, daher gestaltet sich das auch immer als schwierig. Aber irgendwie geht das schon. Heute habe ich frei und ja..habe immer noch nicht angefangen.... 😀 😀 Habe ja auch erst den zweiten Kaffee intus... 😀 da kann man noch keine geistigen Höhenflüge erwarten....

Liebe Grüße
Michelle
 
Ja sehr gern! Meine Nummer hatte ich Dir ja auch gegeben, wenn ich mich recht erinnere.... 😕 Deine habe ich ?
LG

Zeus schrieb:
Ja, ich war das mit dem Telefonieren 😀 ... aber das klappt schon mal und dann können wir mal in Ruhe über dass eine oder andere plauschen und müssen nicht Romane in den Studienservice setzen🙄 .

Gruß Zeus
 
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