BGB II = SchuldR AT oder auch BT?

Dr Franke Ghostwriter
BGB II = SchuldR AT oder auch BT??

Hallo liebe Mitstreiter!

Wollte mir eventuell ein Hemmer Skript bestellen, aber ich weiß nicht sorecht, ob BGB II auch BT (Besonderen Teil) umfasst 😕 ...Weiß das jemand hier?

UND: Was genau sind dann BGB III und BGB IV?

LIEBEN DANK!
 
Das finde ich etw hart, denn immerhin habe ich jura nie studiert und auch BGB I aufgrund meines BWL Studiums (vor 3 jahren) anrechnen lassen können und somit sagt mir da grad davon nichts...vor allem da ich mich noch icht reingelesen habe oder mit dem bearbeiten angefangen habe!
ALSO: nicht mit kanonen auf spatzen schießen 😛
 
Gerade mal eine Frage, vll. z. T. unnötig, hätte aber trotzdem gerne ein Feedback von euch.
Ich wollte mir zur Vertiefung noch vom Beck Verlag aus der Reihe "Juristische Kurz-Lehrbücher" den Band Schuldrecht von Medicus/(Lorenz) zulegen.

Im ersten Skript wurde dies auch indirekt empfohlen, wobei nur auf Schuldrecht I, also AT, hingewiesen worden ist.
Würdet ihr also empfehlen nur diesen Band, oder auch auch den Band II, BT, zu erwerben?
Was für Erfahrungen habt ihr da ?

Gruß
Frank
 
Meiner einer hat den Brox Schuldrecht AT/BT sowie zur Unterstützung die Entsprechungen von Niederle Media, da knapp gehalten gut zur Wiederholung geeignet.

Ich hatte mir seinerzeit den Medicus und den Brox aus der UB geliehen und dann Anhand des Vergleiches zwischen beiden, das Werk gefunden, welches mich am meisten Ansprach.

Dieses vorgehen ist m. E. das sinnvolste um unnötige Anschaffungen zu vermeiden.
 
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