das ich an meiner vorherigen Uni BGB II vor Jahren bereits belegt und bestanden bestanden habe, mir das aber an der FernUni nicht angerechnet wurde und ich nun einen Widerspruch eingereicht habe, möchte ich von euch wissen, ob ihr mir zur vorzeitigen Belegung von BGB III raten würdet?
Oder sollte ich besser auf das Ergebnis meines Widerspruchs warten um im Falle einer Nichtanrechnung mit BGB II anstatt BGB III anzufangen?
Bin verwirrt, muss aber möglichst schnell die Kurse belegen...
Was meint ihr?
Danke für Hilfe!
Oder sollte ich besser auf das Ergebnis meines Widerspruchs warten um im Falle einer Nichtanrechnung mit BGB II anstatt BGB III anzufangen?
Bin verwirrt, muss aber möglichst schnell die Kurse belegen...
Was meint ihr?
Danke für Hilfe!