BGB IV anrechnen lassen

Dr Franke Ghostwriter
Da im Prüfungsamt seit zwei Tagen niemand zu erreichen ist, stelle ich die Frage hier: vor den Klausuren im September hat mir jemand erzählt, dass ich mir für den Fall, dass ich BGB III bestehen sollte, mir BGB IV anrechnen lassen könnte. Nun ist dieser Fall eingetreten :dunce: und ich wüsste gerne, wie und ob das funktioniert.

Danke.

[Okay, habe doch noch im Diskussionsforum was dazu gefunden. 🙄 Dann werde ich mal nen Antrag stellen.]
 
RHCP!

Wenn Du jetzt BGB I-III hast, bekommst Du BGB IV angerechnet, wenn Du in den 7-semestrigen LL.B. wechseln willst. Du musst einfach einen Zweizeiler an das PA mit dem Inhalt schicken, dass Du in den 7-semestrigen LL.B. wechseln willst und deshalb BGB IV angerechnet haben willst.
Ich habe im Sommer einfach beim PA bei Frau Vaerst angerufen. Das hat mir den Brief erspart.
Allerdings musst Du dann aber noch das Modul Einf. in die Wiwiss. belegen, wenn Du in den 7-semestrigen LL.B. wechseln willst.

LG
zephyr
 
RHCP!

Also, die Vorteile des 7-semestrigen LL.B. sind:

1.) Incl. dem LL.M. 300 credit points, bzw. 10 Semester Regelstudienzeit. Mit dem "alten" LL.B. kommst Du nur auf 270 credit points, bzw. 9 Semester Regelstudienzeit.
Das könnte Dir später Anerkennungschwierigkeiten beim Wechsel auf eine andere Uni bringen, da der Master regelmäßig 300 credit points, bzw. 10 Semester Regelstudienzeit haben muss.
2.) Seminar und Bachelorarbeit sind beim "neuen" LL.B. zwei eigenständige Module.
3.) Im Seminarmodul zählen dann die Seminararbeit und der Vortrag mit nachfolgender mündlicher Beteiligung jeweils 50% der Note. Beim "alten" LL.B. zählt die Seminararbeit 33% und die mdl. Beteiligung 66%.

So, mehr fällt mir adhoc nicht ein. Schau´ansonsten ´mal auf die homepage der Fakultät. Da gibt es rechts oben ein Link, der alles erklärt.

Frohes Schaffen!

zephyr
 
Oben