Da im Prüfungsamt seit zwei Tagen niemand zu erreichen ist, stelle ich die Frage hier: vor den Klausuren im September hat mir jemand erzählt, dass ich mir für den Fall, dass ich BGB III bestehen sollte, mir BGB IV anrechnen lassen könnte. Nun ist dieser Fall eingetreten :dunce: und ich wüsste gerne, wie und ob das funktioniert.
Danke.
[Okay, habe doch noch im Diskussionsforum was dazu gefunden. 🙄 Dann werde ich mal nen Antrag stellen.]
Danke.
[Okay, habe doch noch im Diskussionsforum was dazu gefunden. 🙄 Dann werde ich mal nen Antrag stellen.]