Bringschuld/Holschuld/Schickschuld

Dr Franke Ghostwriter
Habe einen Knoten im Kopf, was leistungsort und erfolgsort betrifft!!!

auf S42 wird ein Beispiel aufgeführt und dem Vertrag entsprechend Bringschuld/Holschuld oder Schickschuld zugrunde gelegt.
Versuche mir das nun praktisch vorzustellen, z.B. für Bringschuld:
L+E sind dann beim Gläubiger, in diesem Fall Verkäufer A in Frankfurt.
Das heißt doch, dass die DVD in Frankfurt übergeben werden muss.
Sie wird nun aber versandt und A verlangt Versandkosten.
Zurecht?
Wenn es sich nun um Holschuld handelte, wären L+E beim Schuldner,B, in Hamburg.Wieso bedeutet das nun nicht, dass alles in HH (dem Leistungsort des Schuldners) ausgeführt werden muss, sondern
dass B die DVD in Frankfurt hätte holen müssen?

In der nächsten Variante geht die DVD beim Transport auch noch kaputt...
Bei Bringschuld bedeutet das, dass die Leistungspflicht des A entfallen ist.
Wieso???
Bringschuld= L+E bei Gläubiger.
Indem A die DVD übergibt hat er die Leistung der Übergabe vollbracht, aber der Erfolg ist doch nicht engetreten.Und dafür war er doch auch verantwortlich !

Wo liegt mein Denkfehler?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
 
Ich habe das Beispiel aus dem Skript nicht mehr allzugut im Kopf, aber ich habe den Eindruck, dass Du die Begriffe Schuldner und Gläubiger durcheinanderbringst. Schuldner ist derjenige, der eine Leistung schuldet, also erbringen muss. D.h. in Bezug auf Anspruch auf Übergabe der Kaufsache ist der Verkäufer der Schuldner und der Käufer der Gläubiger., denn der Verkäufer schuldet die Übergabe der Kaufsache an den Käufer. In Bezug auf den Anspruch auf Kaufpreiszahlung ist der Käufer der Schuldner und der Verkäufer der Gläubiger, denn der Käufer schuldet dem Verkäufer den Kaufpreis. Du beschreibst das aber gerade andersrum.
Bei Bringschuld muss der Schuldner die Ware dem Gläubiger vorbeibringen, also der Verkäufer auf eigene Kosten die CD an den Wohnort des Käufers bringen (L + E beim Käufer).
Bei Holschuld muss der Käufer auf eigene Kosten die Ware beim Verkäufer abholen (L+E beim Verkäufer).
Bei Schickschuld muss der Verkäufer die Ware dem Versandunternehmen übergeben (Spedition, DHL, ...), diese wird dann vom Versandunternehmer an den Wohnort des Käufers geliefert. Mit Übergabe an die Versandperson hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt (L beim Verkäufer, E beim Käufer).

Google einfach mal mit den Begriffen Holschuld Bringschuld Schickschuld, da bekommst Du jede Menge Beispiele und Beschreibungen z.B. in Skripten anderer Unis etc..

Viele Grüße

Marianne alias Rennschnecke
 
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