Buchwertmethode & Neubewertungsmethode

Dr Franke Ghostwriter
Hallo zusammen,

durch das BilMoG ist nach HGB Recht nur die Neubewertungsmethode erlaubt. Müssen wir dennoch die Buchwertmethode beherrschen? Hintergrund meiner Frage ist der Umstand, dass Unternehmen, die vor 1. Januar 2010 begannen die Buchwertmethode anzuwenden, scheinbar immer noch berechtigt sind, nach der Buchwertmethode zu konsolidieren (bitte korrigiert mich, falls ich hier etwas falsch verstanden habe). Demnach gäbe es die Möglichkeit, dass in der Klausur auch eine Aufgabe dran kommt, die entsprechend auf die Anwendung der Buchwertmethode abzielt und ein Unternehmen vorgibt, dass auch schon vor dem 1. Januar 2010 die Buchwertmethode angewendet hat.

Beste Grüße
Martin
 
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