BWL II Note ausgleichen

Dr Franke Ghostwriter
Gilt eigentlich die Regelung noch, dass man BWL I-III untereinander ausgleichen kann? Auch als BoL?

Folgende Situation: Habe BWL I mit 97 % abgeschlossen. Dieses Semester habe ich zum 2. mal BWL II belegt. Als ich gestern mit den Klausuren angefangen habe, musste ich feststellen, dass ich alles andere als fit bin. Na ja, sagen wir mal so, falls ich die Klasur mitschreibe, rechne ich mit höchstens 25-50 %!

Kann ich ausgleichen, oder gilt das mit den Freiversuch auch im Grundsstudium? Soll heißen, wenn ich unter 50 % habe, darf ich nochmal nächstes Semenster?

Viele Grüße

Ramona
 
Ausgleich von BWL-Prüfungen

Hallo Ramona,

auch im Bachelor of law Studiengang gibt es hier eine Ausgleichsmöglichkeit.

Zunächst hast du für jedes Fach jedoch drei Prüfungsversuche, die du ggf. auch nutzen musst.

Der Ausgleich ist dann (nach dem ggf. 3 Versuch unter 50 Punkte) zwischen den Fächern BWL 1-3 und Einführung BWL/VWL möglich.
Dazu musst du in allen vier Fächern über 200 Punkte haben und darfst nur in einem unter 50 (aber noch über 25) liegen. Ich glaube ein weiteres der vier Fächer muss über 75 liegen (hast du ja).

Ich wünsche dir, dass du die Ausgleichsregelung gar nicht brauchst!

Hansa-Fan
 
????

Hi!

Habe das gleiche Problem. Schreibe dieses Semester BWL 2 und brauche auch noch 25 Punkte. Das mit dem Ausgleich steht übrigens in § 13 III der PO. Kann darin aber nicht erkennen, dass man erst alle Versuche ( bei mir sind es sogar 4 Versuche; studiere nach der alten PO ) absolviert haben muss um auszugleichen. Meiner Meinung nach geht das auch schon nach dem 1. Versuch ( Wäre für mich auch wichtig für die Seminarzulassung ).
 
ich glaube, dass man erst alle 3 Versuche gemacht haben muss.

Dies ergibt sich m. E. aus § 13 (3) der Prüfungsordnung (in Verbindung mit § 12 (4)) und der dortigen Formulierung "nach Ausschöpfen der Wiederholungsmöglichkeiten".

Eine andere Auslegung wäre ggf. aber auch möglich (aber vielleicht nicht so wahrscheinlich).

Hansa-Fan
 
Oben