Coase - Kurseinheit 2- Aufgabe 10

Dr Franke Ghostwriter
Coase - KE2- Aufg.10

Wie ich es verstanden habe, kommt es bei der Coase'schen Verhandlung immer zum dem selben pareto-optimalen Ergebnis, unabhängig davon wie die Vermögensverteilung vom Staat erfolgt. Es hat keine allokative Relevanz, jediglich nur eine distrubitve (eine der Parteien ist durch die Vermögenszuteilung reicher).
Jetzt kommt der Fall, dass Haushalte diese Verhandlung durchführen und somit die Vermögensverteilung relevant wird, allein aus dem Grund dass die Haushalte jetzt eine vermögensabhängigie ZB haben.

Frage:
1.Wieso verschiebt sich ebenfalls die EGK-Kurve (Ist doch nicht vom Vermögen abh., oder?)
2.In Aufg.10 wird gefragt weshalb die Asymmetrie des Verhandlungsergebnisses verstärkt wird wenn der Verursacher ein Haushalt ist! Meiner Meinung nach versärkt sich das Ergebnis nicht, sondern es kommt dadurch erst zu stande.

Was meint ihr?
 
1) wo steht das?
2) vorher gibt es auch schon eine Asymmetrie, da - wie du selber schreibst - die geschädigte Partei unter der Verursacherregel "reicher" und die Verursacher unter der Laissez-Faire-Regel "reicher" ist. Die Rechtsposition wird als "Vermögen" dargestellt.
 
die Asymmetrie, die es vorher schon gibt bezieht sich aber nicht auf das allokative Ergebnis, d.h. dass unabhängig vor der Vermögensverteilung immer dasselbe Optimum erreicht wird (egal ob VR oder LR).
Die Abbildung ist für mich nur für einen Fall mit Haushalten gültig!?
 
Ok ich weiss jetzt was du meinst, war mir auch noch nicht so klar.
vermutlich ist es so gemeint:

wenn der verursacher eine firma und der geschädigte ein haushalt ist, trifft die abbildung 2.2.3 (unterschiedliche EGK-Kurven) zu. Denn das Ausmaß, in dem für den Haushalt die externen Effekte als schädlich empfunden werden, hängt von seinem Vermögen ab.

edit: Die Verhandlungsergebnisse driften noch weiter auseinander, wenn auch der Verursacher ein Haushalt ist, da jetzt der "Wunsch", die externen Grenzkosten zu verursachen, auch noch steigt durch ein höheres Vermögen (unter der L.F.-Regel).

Du hast insofern Recht: Wenn beide Beteiligten Firmen sind, gibt es nur eine EGK-Kurve und auch nur ein Optimum.
 
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