CPM-Vorgangsliste: SAZ-, FP

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d9147

Dr Franke Ghostwriter
CPM-Vorgangsliste: SAZ-, FP

Hallo,

ich habe gerade eine der Übungsaufgaben zu Kurs 0512 zur Netzplantechnik (Quelle: https://www.fernuni-hagen.de/BWLOR/assets/uebung/c5120202.pdf) gelöst und ein Verständnisproblem bzgl. SAZ- und FP.

1) SAZ-
Nach meinem bisherigen Verständnis aus dem Kurs bedeutet SAZ- doch "vom Planer fixierte spätesteste Anfangszeit", die ich wie im echten Leben interpretiere als "später darf's nicht losgehen". Beim Vorgang 4 komme ich rechnerisch auf SAZ=27, das in diesem Sinne die Bedingung SAZ-=30 erfüllt. Trotzdem verlangt die Musterlösung SAZ=30. Gleiches bei Vorgang 10 mit berechneter SAZ=67, SAZ lt. Musterlösung=SAZ-=70. Müsste es dann nicht besser "SAZ=" statt "SAZ-" heißen, oder habe ich hier einen Verständnisfehler?

2) FP
In Vorgang 9 komme ich auf einen rechnerischen FP=11, die ML sagt 3 und begründet das auch in einer Fußnote auf S.2. Heißt das nun immer, dass der FP eines Vorgangs höchstens dem GP sein muss?

Danke,
Schorsch
 
rechnerisch wäre der freie Puffer auch 11, wenn die SAZ nicht vorgegeben wäre. Daher muß man ja spätestens bei 60 ( Statt 57 ) anfangen, also 3 freie Puffereinheiten. Ohnen SAZ dürfte man bis 68 warten, dann wäre der freie Puffer 11.
Ich hoffe, ihr stimmt zu !?🙂

LG Alexandra
 
danke für Eure Antworten.
1)
@Kathi: Die Wartezeit von -15 tritt doch nur zwischen den Vorgängen 4 und 5 auf, bei dir sehe ich sie auch zwischen den Vorgängen 4 und 6.
Ich interpretiere die Lösung jetzt mal so: Rechnerisch mag man abweichende Werte für FAZ und SAZ haben. Der Planer hat sich aber so entschieden, deswegen übernimmt man die Werte unabhängig vom eigenen Rechenergebnis.

2)
Auf Seite 13 der KE2 steht "Natürlich ist der FP stets kleiner oder gleich dem GP." Das beantwortet meine Frage.

VG
Schorsch
 
Aufgabe C5120202 - Vorgang Nr. 4 SAZ

Hallo miteinander,

ich wärme diesen alten Thread nochmal auf, da ich aktuell darüber gestolpert bin, und die eine Frage beim Vorgang Nr.4 noch nicht wirklich beantwortet ist.

Eigentlich müsste der Vorgang Nr.4 um 27 starten, damit nach einer Dauer von 20 der Vorgang 6 um 47 starten kann.

Laut Skript (S.16) heißt es, dass ein "Vorgang nicht [...] nach einem Datum SAZ- beginnen" darf. Bei Vorgang Nr.4 ist SAZ- = 30.
Nach meiner Ansicht muss der Vorgang Nr. 4 aber (wegen Vorgang Nr.6) auf jeden Fall um 27 starten. Die Musterlösung ist aber nicht dieser Meinung.

Wer hat eine Erklärung hierfür? :confused
 
die gleiche Frage habe ich vor einigen Wochen an den Lehrstuhl gestellt - ich zitiere ich Antwort von Hr. Brenner:

"Bei den Terminvorgaben handelt es sich um zu übernehmende Werte, die extern
- beispielsweise von einem erfahrenen Planer - vorgegeben werden. Im Kurs
finden Sie einen Hinweis, der darauf hinweist, dass Terminvorgaben die
Rechnungen der Vorwärts- und Rückwärtsplanung teilweise aufheben. Ihre
Anmerkungen dazu sind korrekt, die Terminvorgaben sind hier die "härteren"
Restriktionen."
Ich sehe es zwar auch mit dieser Begründung nicht wirklich ein, interpretiere die Aussage aber so, dass man angegebene SAZ- bzw. FAZ+ ohne weiteres Nachdenken übernimmt.

Gruß,
Sabine.
 
Stephan,

im Skript steht dazu auf Seite 74:

" Anmerkung zu Vorgang 4: Bei der (rechnergestützten) Rückwärtsrechnung wird der späteste Anfangszeitpunkt SAZ automatisch mit der Terminvorgabe SAZ- =30 überschrieben. Will man dagegen eine konsistente Hin- und Rückrechnung erreichen, müsste konsequenterweise SAZ= Min{47-20;35+15-20;SAZ-=30}=27 eingetragen werden. In diesem Fall ergäbe sich für den Gesamtpuffer ein Wert von GP = 27-24=3."

Ich werde in der Klausur, falls es dran kommt, die SAZ- und FAZ+ immer als fix ansehen und direkt (ohne Nachdenken😉) in meine Zeitrechnung übernehmen.

Endspurt-Grüße
Berit
 
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