Diskrepanzen zwischen den Kurseinheit und den Gesetzen für 09

Dr Franke Ghostwriter
Diskrepanzen zwischen den KE und den Gesetzen für 2009

Wie erwartet habe ich bereits so einige Unstimmigkeiten zwischen der KE 1 und dem EStG des aktuellen Jahres festgestellt(aktuellstes Bsp: Berechnung der tariflichen Einkommenssteuer, in der KE ist als Grundfreibetrag auf Seite 63 7664EUR im EStG § 2a aber 7834EUR aufgeführt). Wie geht ihr mit solchen "Unstimmigkeiten" um?Lernt ihr was in der KE steht zusätzlich auswendig oder geht ihr einfach darüber hinweg?Oder würdet ihr mir empfehlen die alte Fassung des EStG 2008 zu erwerben?

Grüße

Martin
 
es gilt eigentlich grundsätzlich das was in den Gesetzen steht. Man soll ja auch nicht die KE 1 zu 1 auswenig lernen, Herrn Schneeloch geht es in erster Linie darum, dass die Studenten lernen mit den Gesetzen umzugehen. Und wenn man schreibt, mit welchen Gesetzestexten - welches Jahr - man die Klausur gelöst hat dann gilt das eben aus diesem Gesetz.
 
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