EA zu 42240_Lösung 2. Aufgabe

Dr Franke Ghostwriter
hat jemand die zweite Aufgabe (Teil Konzernrechnungslegung) gelöst?

Habt ihr auch 202,66 als Konzernbilanzsumme und 8,06 als Firmenwert?

Bin mir eben nicht sicher ob es richtig ist, und möchte die zweite EA nicht bearbeiten - also muss die erste schon mal zumindest zur Hälfte richtig sein!
 
kokotok,

ja!!! Hab ich auch!

Kannst du mir bei Aufgabe 1, a2, weiterhelfen?
Was muss ich für einen möglichst niederigen steuerlichen Gewinn ansetzten?
Geometrisch-degressive AfA ist ja seit 01.01.2011 nicht mehr erlaubt!!
Also nur lineare Afa?
Gruß
 
wir müssen ja bei unseren Berechnungen den Rechtsstand 2010 heranziehen!!! (das kannst du auf der Seite des Lehrstuhls nachlesen) - also kannst du ganz normal degressiv abschreiben. Das solltest du auch, weil der degressive AfA-Satz in diesem Fall höher ausfällt als der lineare. Ich habe als Lösung einen Bilanzansatz von 236.437,5 - Hast du das auch?

Mehr Kopfschmerzen bereitet mir die Aufgabe 1 b - in welchem Jahr sollte ich da bei der degressiven AfA auf die lineare umstellen, damit ich die höchstzulässigen AfA-Werte erreichen kann? Und wie mache ich das?

Gruß

und danke für deine Rückmeldung
 
helleagy!

So hatte ich das auch verstanden...?!

Mein Antwort zu 1a2) lautet somit:


Anschaffungskosten am 01.10.2011
252.200,00
- AfA für das Jahr 2011( 252.200/8 x 3/12 =)
7.881,25
= Bilanzansatz zum 31.12.2011
244.318,75

Stimmt das?

Grüße
 
hier noch kurz meine Anmerkungen.

Aufgabe 1a):
Zu der Frage von helleagy: Du hast schon Recht, es ist echt verwirrend, was die beiden Teilaufgaben angeht. Man könnte echt annehmen, dass für die beiden Aufgaben unterschiedliche Jahre maßgeblich sind. Aber meiner Meinung nach kann das nicht sein, dass wir den Rechtsstand 2011 heranziehen müssen, weil
1) erstens müssen wir uns laut Prof. Meyerring auf unsere Kursunterlagen beziehen. D.h. obwohl die das im WS 2011/2011 überarbeitet haben, werden die wohl 2010 betrachtet haben, weil auf der Seite 39-40 steht noch nichts von der Abschaffung der degressiven AfA!!!
2) Außerdem sind eure Berechnungen bezügl. der linearen AfA zwar richtig, aber sie ergeben nicht unbedingt Sinn - weil lt. Aufgabenstellung müssen wir "möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn ausweisen" - also muss der AfA-Satz so hoch wie möglich gesetzt sein. Also kann nur degressive AfA gemeint sein!

-> ich bin davon überzeugt, dass es nicht falsch sein, sich auf die Kursunterlagen zu verlassen. Weil diese sind allein klausurrelevant und wenn da noch nicht von der Abschaffung der degressiven AfA steht, dann können wir das schon als gegeben annehmen.bin ich mir fast sicher.

bei 1b) bin ich mir auch nicht sicher - ich habe auf jeden Fall schon mal von degressiv auf linear gewechselt. Weil wieder lt. Aufgabe höchstzulässige AfA-Werte gefragt sind. Diese Anmerkung steht ja nicht einfach so. Gewechselt habe ich aber nicht im 3. Jahr sonder nach dem 3. Jahr, also am 31.12.2012. Da habe ich quasi den Restwert zu diesem Zeitpunkt von 67.500 auf die restlichen 3 Jahre verteilt, mit jeweils 22.500.

Oder ist es falsch???
 
Du hast vermutlich Recht, Sinn ergibt es keinen...
Werde die degressive AfA auch noch einfügen!
Ist aber schon echter Schwachsinn mit dem veralteten Material!!!!!!


zu 1 b)
Ja, so hab ich es auch. Allerdings mit einer anderen Begründung 🙂
Restbuchwert 90.000:restliche 4 Jahre= 22.500
Man wechselt immer in dem Jahr, in dem der lineare Abschreibungsbetrag höher ist, als der degressive.
Im 3. Jahr beträgt die linear AfA 26.500, degressiv dagegen 22.500.


Jahr Bezugswert der Abschreibungs-berechnung (Buchwert) in €
Abschreibungs
satz in %
Abschreibungs
betrag in € Restbuchwert (Ende des Jahres) in €
1 160.000,00 25% 40.000,00 120.000,00
2 120.000,00 25% 30.000,00 90.000,00
3 90.000,00 22.500,00 67.500,00 Wechsel
4 60.000,00 22.500,00 37.500,00
5 30.000,00 22.500,00 7.500,00
6 22.500,00 22.500,00 0,00
 
sorry koktok, mein Fehler. Die Formel von Excel hatte sich nicht richtig übertragen.
Habe natürlich auch 67.500, sonst würde der Restbuchwert ja nicht 0 betragen.....


Jahr Bezugswert der Abschreibungs-berechnung (Buchwert) in € Abschreibungssatz in % Abschreibungsbetrag in € Restbuchwert (Ende des Jahres) in €
1 160.000,00 25% 40.000,00 120.000,00
2 120.000,00 25% 30.000,00 90.000,00
3 90.000,00 22.500,00 67.500,00 Wechsel
4 67.500,00 22.500,00 45.000,00
5 45.000,00 22.500,00 22.500,00
6 22.500,00 22.500,00 0,00
 
ich hab erst im 4. Jahr gewechselt, weil bei mir im dritten Jahr der degressive und der lineare Wert gleich waren (22.500).
@kokotok: Mit dem Rechtsstand könntest du Recht haben. Aber ich habe extra gekennzeichnet, dass ich den aktuellen Stand rangezogen habe (müsste doch in Ordnung sein, oder?).

Gruß
 
helleagy,

im bin erst im ersten Semester, so dass ich gar nicht, wie die da drauf sind. Aber wir werden das mit Sicherheit nach der Korrektur erfahren😉

Kleiner Tipp - wegen aufs Papier bringen - ich tippe lieber weil es bei mir schneller geht als mit der Hand zu schreiben.
 
Ich habe nach degressiv den gleichen Ansatz wie kokotok:

Anschaffungskosten am 01.10.2011
252.200,00
- AfA für das Jahr 2011( 252.200/25 x 3/12 =)
15.762,5
= Bilanzansatz zum 31.12.2011
236.437,5


Gruß
 
Was Aufgabe 1 a2) angeht:

Ich habe mich definitiv für die lineare Afa entschieden und daneben geschrieben, dass die degressiive Afa nicht mehr zur Verfügung steht.

Warum?
Die haben sich die Mühe gemacht und in Aufgabe 1 b) einen neuen Gewerbetreibenden erfunden, der eine neue Maschine kauft und zwar in 2010. Dort steht auch ausdrücklich was vom Rechtsstand. Ich glaube, dass die einen hier durcheinanderbringen wollten.





Aufgabe 2c):

Könnt Ihr mir bitte erklären, was in den Korrekturbuchungen weshalb so drin stehen muss?
Ich werde aus der alten EA nicht schlau.

Ich verstehe noch, dass der Gewinn noch erhöht wird um die stillen Reserven.
Aber auf welche Art und Weise der dann verteilt wird auf die einzelnen Posten des EKs... das versteh ich nicht...

Freue mich über Hilfe.
 
§ 7 Abs. 2 Satz 2 EStG

2) 1Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen. 2Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen. 3Absatz 1 Satz 4 und § 7a Absatz 8 gelten entsprechend. 4Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig.
 
@Alexus:

Wenn es sich um den Konzernabschluss auf den 31.12.2011 handelt, ist eine Folgekonsolidierung durchzuführen.
Die vollständigen Abschreibungsbeträge müssen in der Konzern - GuV erfasst werden.
Gruß
 
zur Aufgabe 2e). Wird der Jahresüberschuss (wie in den Beispielen im Skript) thesauriert, sodass bei der Verrechnungs des Beteiligungsbuchwertes gegen das Eigenkapital des TU nur die Positionen gez. Kapital, Kapitalrücklage und Gewinnrücklagen beachtet werden müssen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Dracoserafina, danke für den Hinweis...

Habe für die Aufgabe 2e folgende 3 Buchungssätze gebildet und würde diese gerne mit euren Ergebnissen vergleichen:
1) Konzern-GuV an Firmenwert 1,612 (Firmenwert 8,06/Abschreibungsdauer 5 J.)
2) Konzern-GuV an Anlagen 0,2 (stille Reserven 1,2/Restnutzungsdauer 6 J.)
3) Ausgleichsposten f.A.a.G. an Konzern GuV 0,02 (10% der Abschreibungen für Anlagen gehören den Fremdgesellschaftern)

Leute, habt ihr die gleichen buchungssätze gebildet?
 
Alexus,

ich haben alle drei Buchungssätze genauso. Allerdings habe ich überall da wo du Konzern-GuV stehen hast - Abschreibung also AfA stehen. Das mit Konzern-GuV hört sich aber auch plausibel an.

Bist du dir sicher, dass da Konzern-GuV hinkommt?
 
kokotok,

habe heute in meinen alten Rewe-Unterlagen gestöbert und festgestellt dass du Recht hast. Anstatt Konzern-GuV ist das Konto Abschreibungen betroffen. Ich frage mich ob wir es bei diesen 3 Buchungssätzen belassen sollten oder zusätzlich das Konto Abschreibung über das GuV abschließen sollten. Dann käme nämlich noch ein Buchungssatz hinzu. (???)

GuV an Abschreibungen 1,792
 
ich denke zwar nicht, aber da bin ich ehrlich gesagt etwas überfragt - vielleicht weiß das jemand besser.

Aber ich denke ich lasse es so wie es ist - eben die drei Buchungssätze, die bei uns gleich sind. Auf einen Punkt mehr kommt es nicht mehr an. Spätestens bei den Musterlösungen sehen wir ob das auch gefordert war und können das schon mal bei der Klausur mit berücksichtigen.
 
@walli84:
hier meine Bilanz. Vielleicht hilft dir das weiter...

Hallo Dracoserafina,

vielen Dank für die Veranschaulichung der Bilanz. Ich habe die Zahlen genau so, bis auf die GewinnRL.

Ich bin der Meinung, dass die Zuführung durch Aufdeckung der stillen Reserven nicht in die GewinnRL, sondern in die NeuberwertungsRL fließt. Somit müsste sich die GewinnRL um 4,6 bei der deiner Darstellung reduzieren und die NeuberwertungsRL um 4,6 steigen.

Viele Grüße
 
Darf man bei der 1b) überhaupt einen wechsel machen von degressiv nach linear? Die Maschine wurde doch Oktober 2011 gekauft. Im EStG steht:
§7 Abs. 2 Satz 2 EStG

2) Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen.

Kann man dann überhaupt mit fallenden Jahresbeträgen abschreiben?
 
dani1308,

1) Die Anteile der B-AG wurde am 31.12.2011 erworben. Vom 31.12.2011 bis 31.12.2017 (Restnutzungsdauer der Maschine) sind es 6 Jahre.

2) Laut Aufgabenstellung 1e sollen wir davon ausgehen dass es sich in der Aufgabe 1c um die Vorarbeiten der Bilanz zum 31.12.2011 handelt, also stehen noch einige Buchunssätze aus und diese sollen wir angeben um die Folgekonsolidierung abzuschließen.

So verstehe ich die Aufgabenstellung
 
Hallo Dracoserafina,

vielen Dank für die Veranschaulichung der Bilanz. Ich habe die Zahlen genau so, bis auf die GewinnRL.

Ich bin der Meinung, dass die Zuführung durch Aufdeckung der stillen Reserven nicht in die GewinnRL, sondern in die NeuberwertungsRL fließt. Somit müsste sich die GewinnRL um 4,6 bei der deiner Darstellung reduzieren und die NeuberwertungsRL um 4,6 steigen.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo Sebastian HH,

die Musterlösung der EA vom WS 11 sagt aus, dass für diese Aufgabe 2 verschiedene Lösungsansätze möglich sind!
1. Verrechnung mit den Gewinnrücklagen (so hab ich es gemacht)
2. Ausweis einer Neubewertungsrücklage

Ist also beides i.O.
 
mich würde mal interessieren, ob ihr Aufgaben (wie 2a oder 2b) ausformuliert oder stichpunktartig beantwortet. In der Klausur reichen ja glaube ich Stichpunkte aus, aber z.B. die Musterlösungen sind in Textform.. jetzt bin ich unschlüssig wie die EA zu bearbeiten ist..?! ich tendiere zu handschriftlichen Stichpunkten, so wirds dann ja auch in der Klausur sein..
 
Natürlich sind die Musterlösungen in Textform und es werden auch teilweise mehrere Lösungemöglichkeiten angeben, aber dies eben auch nur zum Verständnis. Die Musterlösung müsste man auch stichpunktartig niederschreiben dürfen, schließlich übt man hiermit auch sich für die Klausur kurz zu fassen. Vielleicht bestätigt Jemand anderes dies noch aus offizieller Sicht.
 
nabend zusammen, ich habe zu diesem semester auch neu hier begonnen! hallo allerseits! so mal eben zu den hochgeladenen bilanzen von Dracoserafina und Scarface: in der konzereröffnungsbilanz für die b-ag nehmt ihr bei anlagen beide 18,2! why why? 17 + zeitwert 5,3 sind 22,3! warum nehmt ihr den differenzwert aus buch- und zeitwert? vielleicht sind meine kenntnisse aus dem bachelor eingerostet, aber im skript etc steht klar zeitwert! kann mir das einer erklären?
 
redet man in diesem thread nicht über aufgabe 2?

naja..hinter 1) a2) steht bei (Die Voraussetzungen des § 7 EStG sind nicht erfüllt.) Also kann ich abschreiben wie ich lustig bin. Da in der Aufgabe steht "möglichst niedriger steuerlicher Gewinn" ist doch alles geklärt.
 
redet man in diesem thread nicht über aufgabe 2?

naja..hinter 1) a2) steht bei (Die Voraussetzungen des § 7 EStG sind nicht erfüllt.) Also kann ich abschreiben wie ich lustig bin. Da in der Aufgabe steht "möglichst niedriger steuerlicher Gewinn" ist doch alles geklärt.

Hinter 1) a2) und b) steht: "Die Voraussetzungen des § 7 g EStG sind nicht erfüllt".
Das bedeutet, dass die Möglichkeit für kleinere und mittlere Betriebe, Sonderabschreibungen (welche ja ergebnismindernd wirken würden) vorzunehmen, hier nicht zur Anwendung kommt, da die Voraussetzungen für die Gewerbetreibenden aus unserer Aufgabenstellung nicht zutreffen.

Von daher ist aus meiner Sicht in a2) klar die einzig mögliche lineare AfA nach Rechtsstand 2011 zu wählen.
Anders sieht es in Aufgabe b) aus, wo explizit auf das Geschäftsjahr und den Rechtsstand 2010 hingewiesen wird.
 
auch von meiner Seite...,
ich habe die Ergebnisse wie ihr auch...nur bei der 1 a1 habe ich auch die Wechselspesen mit eingerechnet. Wo steht, dass ich das nicht machen darf?
Zudem habe ich die allg. Verwaltungskosten mit dazu gerechnet... Darf ich durch das Bewertungswahlrecht doch, oder?
Gruß
Markus
 
Dracoserafina, danke für den Hinweis...

Habe für die Aufgabe 2e folgende 3 Buchungssätze gebildet und würde diese gerne mit euren Ergebnissen vergleichen:
1) Konzern-GuV an Firmenwert 1,612 (Firmenwert 8,06/Abschreibungsdauer 5 J.)
2) Konzern-GuV an Anlagen 0,2 (stille Reserven 1,2/Restnutzungsdauer 6 J.)
3) Ausgleichsposten f.A.a.G. an Konzern GuV 0,02 (10% der Abschreibungen für Anlagen gehören den Fremdgesellschaftern)

Leute, habt ihr die gleichen buchungssätze gebildet?

Hallo,

ich habe hierzu noch zwei Fragen:

1. Wenn ich mir das Beispiel auf Seit 52 im Skript anschaue, wird hier auch die Abschreibung des Firmenwerts anteilig den Fremdgesellschaftern zugeordnet, also wieder dem Ausgleichsposten zugeführt. Warum hier nicht? Oder verstehe ich da etwas falsch?

2. Wieso werden bei den Anlagen eine Abschreibung nur auf die stillen Reserven, nicht aber auf den gesamten Wert der Anlagen vorgenommen?

Vielen Dank vorab.
 
Dracoserafina, danke für den Hinweis...

Habe für die Aufgabe 2e folgende 3 Buchungssätze gebildet und würde diese gerne mit euren Ergebnissen vergleichen:
1) Konzern-GuV an Firmenwert 1,612 (Firmenwert 8,06/Abschreibungsdauer 5 J.)
2) Konzern-GuV an Anlagen 0,2 (stille Reserven 1,2/Restnutzungsdauer 6 J.)
3) Ausgleichsposten f.A.a.G. an Konzern GuV 0,02 (10% der Abschreibungen für Anlagen gehören den Fremdgesellschaftern)

Leute, habt ihr die gleichen buchungssätze gebildet?


HI Alexus!

Ich habe noch die 0,4 Mio. aus den Vorräten abgeschrieben. Im Text steht, dass die verkauft werden,also muss man den Betrag auch wieder aus dem Anteil für die anderen und aus dem eigenen Jahresüberschuss raus rechnen.

@ Serafina: Vielen Dank für die Bilanz, habe ich auch so!


Zu Aufgabe 1: In dem Text steht 2011 also kann ich keine degresive Afa nehmen, würde ich sagen.
 
Hallo,

ich habe hierzu noch zwei Fragen:

1. Wenn ich mir das Beispiel auf Seit 52 im Skript anschaue, wird hier auch die Abschreibung des Firmenwerts anteilig den Fremdgesellschaftern zugeordnet, also wieder dem Ausgleichsposten zugeführt. Warum hier nicht? Oder verstehe ich da etwas falsch?

2. Wieso werden bei den Anlagen eine Abschreibung nur auf die stillen Reserven, nicht aber auf den gesamten Wert der Anlagen vorgenommen?

Vielen Dank vorab.

LG


Der Goodwill entsteht nur für das MU,also wird auch nur hier abgeschrieben. Seite 52 ist IFRS. Schau mal auf Seite 56ff.

Die "normalen" Abschreibungen in den Anlagen sind im Rahmen der GuV gemacht worden, also schon in dem JÜ enthalten.
 
Also ich frage mich ebenfalls, ob für die Buchungen in der Folgekonsolidierung auch die Vorräte einbezogen werden sollen.

Da diese verkauft werden, sind nach meinem Verständnis die stillen Reserven von 0,4 Mio.€ zum Stichtag nicht mehr im Unternehmen und sollten daher ebenfalls abgeschrieben werden.

Habt ihr das auch so?
 
Hi,

wir müssen ja bei unseren Berechnungen den Rechtsstand 2010 heranziehen!!! (das kannst du auf der Seite des Lehrstuhls nachlesen) - also kannst du ganz normal degressiv abschreiben. Das solltest du auch, weil der degressive AfA-Satz in diesem Fall höher ausfällt als der lineare. Ich habe als Lösung einen Bilanzansatz von 236.437,5 - Hast du das auch?

Hallo, auf der Homepage unserer Uni steht jedoch was anderes:

"Auf welchen Rechtsstand beziehen sich die Einsendearbeiten?Da die Einsendearbeiten von externen Korrektoren bearbeitet werden, können wir Ihnen nicht, wie bei den Klausuren (s.u.) freistellen, die Aufgaben nach dem aktuellen Rechtsstand zu beantworten. Für Einsendearbeiten ist daher der Rechtsstand der jeweils aktuellen Kurseinheiten maßgeblich. In Ausnahmefällen wird ein gesonderter Hinweis gegeben."

Somit wird doch linear abgeschrieben, oder?!
 
Also ich frage mich ebenfalls, ob für die Buchungen in der Folgekonsolidierung auch die Vorräte einbezogen werden sollen.

Da diese verkauft werden, sind nach meinem Verständnis die stillen Reserven von 0,4 Mio.€ zum Stichtag nicht mehr im Unternehmen und sollten daher ebenfalls abgeschrieben werden.

Habt ihr das auch so?

Korrektur meines Kommentars: Die Vorräte sind zum neuen Stichtag (31.12.12) nicht mehr im Einzelabschluss des TU, kommen also gar nicht mehr in der Konzernbilanz vor, weil diese nicht aus dem letzten Jahr fortgeschrieben sondern im nächsten Jahr wieder neu erstellt wird.
Da Stille Reserven nur in der Konzernbilanz, nicht aber im Einzelabschluss abgeschrieben werden können, weil sie in letzterem ja gar nicht auftauchen, in diesem FAll aber auch nicht mehr in der Konzernbilanz stehen, können sie auch nicht abgeschrieben werden. Mein Kopf raucht ein bischen, ich hoffe, ihr konntet folgen.

Ich lasse diesen Vorräte-Buchungssatz ggf. weg, schreibe aber vielleicht eine Erklärung dazu. Dann fehlen halt die max. 2 Punkte (8 Punkte gibt es, bei 4 Buchungssätzen wären das 2 Punkte pro Buchungssatz...? Nur mal so eine Überlegung, keine Garantie).

was meint ihr?
 
Hallo auch von meiner Seite...,
ich habe die Ergebnisse wie ihr auch...nur bei der 1 a1 habe ich auch die Wechselspesen mit eingerechnet. Wo steht, dass ich das nicht machen darf?
Zudem habe ich die allg. Verwaltungskosten mit dazu gerechnet... Darf ich durch das Bewertungswahlrecht doch, oder?
Gruß
Markus

Hallo!

Die Wechselspesen gelten als Finanzierungskosten und sind somit nach meinem Erachten gleichzusetzen mit Fremdkapitalzinsen, welche nach §255, Abs.3 HGB nicht zu den Herstellungskosten gehören. Zwar wird hier namentlich auf Herstellungskosten verwiesen, aber meines Wissens gilt die herrschende Meinung, dass dieser Absatz sich ebenso auf Anschaffungskosten bezieht.

Welches Bewertungswahlrecht meinst Du bezüglich der Verwaltungskosten?
§255, Abs.1 HGB sagt: "...soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können".
Demzufolge gehören die allgemeinen Verwaltungskosten aus der Aufgabenstellung nicht dazu.

Oder habe ich irgendwas übersehen?
 
Was Aufgabe 1 a2) angeht:
Aufgabe 2c):

Könnt Ihr mir bitte erklären, was in den Korrekturbuchungen weshalb so drin stehen muss?
Ich werde aus der alten EA nicht schlau.

Ich verstehe noch, dass der Gewinn noch erhöht wird um die stillen Reserven.
Aber auf welche Art und Weise der dann verteilt wird auf die einzelnen Posten des EKs... das versteh ich nicht...

Freue mich über Hilfe.

also zu den Korrekturbuchungen:

Gez. Kapital: - Bilanz B AG * 90% = 19 * 90% = 17,1 & Bilanz B AG * 10% = 19 * 10% = 1,9
Kapitalrücklagen: - analog 2,7 & analog 0,3
Gewinnrücklagen: - 7,74 & 0,86
Jahresüberschuss: - 5,4 & 0,6

Nettoerwerbsrücklage: Summe(1,9+0,3+0,86+0,6)= 3,66

Firmenwert (und auch bei UB KK): Kaufpreis (41) - Summe(17,1+2,7+7,74+5,4) = 8,06

Beteiligung B AG: Summenbilanz bzw. Kaufpreis abschreiben

Konnte ich dir weiterhelfen?
Kann das jemand bestätigen? :rolleyes
 
Hallo!

Die Wechselspesen gelten als Finanzierungskosten und sind somit nach meinem Erachten gleichzusetzen mit Fremdkapitalzinsen, welche nach §255, Abs.3 HGB nicht zu den Herstellungskosten gehören. Zwar wird hier namentlich auf Herstellungskosten verwiesen, aber meines Wissens gilt die herrschende Meinung, dass dieser Absatz sich ebenso auf Anschaffungskosten bezieht.

Welches Bewertungswahlrecht meinst Du bezüglich der Verwaltungskosten?
§255, Abs.1 HGB sagt: "...soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können".
Demzufolge gehören die allgemeinen Verwaltungskosten aus der Aufgabenstellung nicht dazu.

Oder habe ich irgendwas übersehen?

Hallo Zusammen,
also in der letzten EA wurden die Wechselspesen als Finanzierungskosten abgezogen.
Wenn ich das mache, komme ich aber nicht auf die 252.200, welche alle haben. Habt ihr die abgezogen oder nicht berücksichtigt.

Liebe Grüße!
 
HI Alexus!

Ich habe noch die 0,4 Mio. aus den Vorräten abgeschrieben. Im Text steht, dass die verkauft werden,also muss man den Betrag auch wieder aus dem Anteil für die anderen und aus dem eigenen Jahresüberschuss raus rechnen.

@ Serafina: Vielen Dank für die Bilanz, habe ich auch so!


Zu Aufgabe 1: In dem Text steht 2011 also kann ich keine degresive Afa nehmen, würde ich sagen.

In der Aufgabenstellung steht: "Gehen Sie davon aus, dass es sich bei Ihren in Teilaufgabe a) (Anmerkung: gemeint ist c)) ermittelten Ergebnissen um die Vorarbeiten der Bilanz auf den 31.12.2012 handelt. (...)"

Für mich heißt das, dass alle Geschäftsvorfälle sind bereits berücksichtigt sind. Das trifft auch auf den Abgang der Vorräte zu.
Insofern brauchen die 0,4 Mio€ meiner Meinung nach nicht weiter berücksichtigt, d.h. nicht gesondert abgeschrieben werden.
 
nabend zusammen, ich habe zu diesem semester auch neu hier begonnen! hallo allerseits! so mal eben zu den hochgeladenen bilanzen von Dracoserafina und Scarface: in der konzereröffnungsbilanz für die b-ag nehmt ihr bei anlagen beide 18,2! why why? 17 + zeitwert 5,3 sind 22,3! warum nehmt ihr den differenzwert aus buch- und zeitwert? vielleicht sind meine kenntnisse aus dem bachelor eingerostet, aber im skript etc steht klar zeitwert! kann mir das einer erklären?

Hi Patti,
wahrscheinlich hat sich deine Frage bereits geklärt...

Trotzdem hier die Antwort dazu: Im Bilanzposten "Anlagen" ist bei den 17 bereits eine Maschine mit dem Buchwert 4,1 enthalten - da man jedoch den Zeitwert i. H. v. 5,3 ansetzen muss, zieht man 4,1 ab und zählt 5,3 hinzu (bzw. addiert die Differenz aus 5,3 - 4,1). Damit ist der Wert in der Neubewertungsbilanz der B-AG 18,2.

Soweit alles klar?

Grüße, Elli
 
woher weis ich, dass ich bei der 1b) 25% als Abschreibungssatz nehmen soll? Im Skript steht zwischen 20-30%. Bin mir nicht sicher, was jetzt richtig ist.Hab auch im 4.Jahr ein Wechsel zur linearen AfA

Der anzuwendende Prozentsatz beträgt das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes, maximal 25 % (§ 7 Abs. 2 Satz 2 EStG).
 
In der Aufgabenstellung steht: "Gehen Sie davon aus, dass es sich bei Ihren in Teilaufgabe a) (Anmerkung: gemeint ist c)) ermittelten Ergebnissen um die Vorarbeiten der Bilanz auf den 31.12.2012 handelt. (...)"

Für mich heißt das, dass alle Geschäftsvorfälle sind bereits berücksichtigt sind. Das trifft auch auf den Abgang der Vorräte zu.
Insofern brauchen die 0,4 Mio€ meiner Meinung nach nicht weiter berücksichtigt, d.h. nicht gesondert abgeschrieben werden.

Di hast recht. Hatte das zu dem Zeitpunkt noch nicht zu Ende gedacht.
 
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