ich glaub' Du würdest vom Stuhl fallen wenn Du das in Deiner Klausur liest:
Die Studentin A hat ihren derzeitigen Wohnort in Japan. Die Einsendearbeit muß am 5.6. in Hagen vorliegen, dabei ist das Deckblatt mitzusenden.
Die Studentin hat die EA per Fax geschickt und vergessen, die Versicherung der selbständigen Arbeit zu unterschreiben....
5 Wochen später, noch bevor sie die Arbeit zurückerhält, bemerkt sie den Fehler und faxt das Deckblatt erneut mit der Unterschrift und einem zusatz, das Deckblatt bitte auszutauschen......
Die FU hat mittlerweile die EA ausgesondert mit dem Vermerk - Unterschrift fehlt.
Kann A die Korrektur der EA verlangen ?