EA

  • Ersteller Ersteller Dan iel
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da ist aber jemand fleißig ^^. Nein, ich habe mit den Aufgaben noch nicht angefangen. Werde dies aber in Kürze wohl tun. Dann kann man sich sicherlich mal austauschen. Wie weit bist du? Wie empfindest du den Schwierigkeitsgrad?
 
also ich habe die Einsendearbeit auch eben mal angefangen und komme ebenfalls auf das Jahr 2014. (Wechsel lin - deg).

Als Anschaffungskosten zu Teil 1 komme ich auf 109.433 € - hat das vielleicht noch jemand raus ? 😉

Grüße
GiBa
 
ich hab zwar schon die klausur geschrieben, deswegen kenne ich auch die EA's, das waren die klausuraufgaben!
zu ea 1b) der wechsel findet 2017 statt! es gibt eine nette formel:
Nutzungsdauer-(100/Prozentsatz)+1 also in diesem fall 10-(100/25)+1
 
[Okay, das hieße ja, der Wechsel findet in 2016 statt (wenn 2010 Jahr 1 ist).

Aber meine Rechnung zeigt deutlich 2014 ... *verwirr*

Das müsste ja auf beide Arten funktionieren *g]

Ich hab was gefunden 😉 Oh ist das lange her *g
Also die AfA-Beträge des Wechsels müssen höher sein als die normalen degressiven Beträge. Dann komme ich auch auf Jahr 2017. Also Wechsel in 2016 (?)

Mein Kopf funktioniert noch ... *yeay
 
ich komm nicht ganz mit...im 7. Jahr erst...also in 2016 zum Stichtag? Oder ist mit 7. Jahr das gesamt Jahr 2016 gemeint und somit der Wechsel in 2015 auf 2016. Das würde mehr sinn ergeben.
Ich habe über Excel Tabellen angelegt und so den Wechsel ermittelt, da ich die Formel nicht kannte. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass erst 1 Jahr vor Ende der Nutzungsdauer gewechselt wird...
 
Also Ende der Nutzungsdauer ist ja erst 2020 - wir beginnen ja in 2010 mit Jahr 1 und haben 10 Jahre (ein halbes in 2010 und ein halbes in 2020)

Nach meiner Excelberechnung komme ich in Jahr 2016 auf deg. AfA 5.191,04 und neue lineare AfA auf 4.449,46 und in Jahr 2017 dann auf deg.: 3.893,28 und neue lin. 4.671,94. Damit wechseln wir zum Jahr 2017 (und damit IN 2016).

Soweit meine aktuelle Logik die (noch) Sinn macht - aber ich lasse mich gerne belehren *g
 
Oh - Alia du hast Recht ...

Ich bin bei der EA zum Kurs 42240.
Denn bei der EA zu 41690 steht ja, dass die nicht zur Klausurzulassung für unser Master-Modul berechtigt.

Dann reden wir anscheinend einfach von unterschiedlichen Dingen ... Machst du beide ?
 
ohje..mein Fehler...interessant, dass sie anscheinen ähnlich sind. 😀

Ich mache sowohl Modul 31691 als auch 32761. Dann muss ich den ganzen Kram nur 1x durchgehen. 😉

OK, dann sollte ich vielleicht auch mal den Kurs 42240 machen, damit wir nicht mehr an einander vorbeireden 🙂 ... aber nicht mehr heute
 
Bzw. nächstes Mal schreiben wir direkt den Kurs / die EA in den Titel - ist schon verwirrend (und so doof wie ich mich angestellt habe, glaube ich, ihr habt beide die andere EA gemacht...)

Aber ich merke, das Forum hilft schon sehr ...
 
Eine der EAs ist nur teilweise für unser Modul - daher hab ich die erstmal außen vor gelassen.
Die erste ist glaub ich noch gar nicht freigeschaltet.

Somit bleibt nur die für Kurs 42240 😉

Hab allerdings die Aufgabe 2 noch gar nicht angefangen - mach ich heute abend ...
 
weswegen habt ihr denn bei der Aufgabe 1a) 100.000 und nicht 101.673,-? X möchte doch einen möglichst hohen Gewinn ausweisen, also muss ich auch möglichst viel aktivieren. Hier hat man im Prinzip nur bei den allg. Verwaltungskosten das Wahlrecht, also nehme ich diese doch mit rein...oder habe ich gerade einen Denkfehler?
 
Also ich kann dir teilweise folgen 😉

Bei den Eröffnungsbilanzen habe ich für MU 140 und für TU 24,5 raus (warum nimmst du hier nicht die stillen Reserven der Anlage mit?)
Dann bei der Summenbilanz log. 140 + 24,5 = 164,5

Korrekturbuchungen dann 44,75 und eine Konzernbilanz von 162,125

Bin mir nicht sicher, da mein Kopf nun raucht und ich die Aufgabe erstmal nur mit Hilfe von Musterlösungen gemacht habe (morgen mehr 😉 ) aber vllt. hast du ja ne Idee, warum unsere Ergebnisse abweichen - das mit den stillen Reserven z.B.
 
Ich muss ja sagen ihr seid alle schon ganz schön tief im Thema! Da mein Grundstudium lange her ist und ich auch beruflich etwas ganz anderes mache, habe ich gar keine Ahnung vom Thema. Konntet ihr denn die EA vom Kurs 42240 lösen nur mit den beiden Skripten, die bisher gekommen sind? Ich werde jetzt mal anfangen, auch wenn sich die EA erst mal schrecklich liest.
Mein Vorschlag, damit nicht jeder von einer anderen Aufgabe schreibt: jeweils zu einer Aufgabe ein Thema. Ich fange damit mal an, da ich auch zum bestehen nur die eine EA von den zweien, die ich bisher habe lösen brauche.

#?t=69166#post985266
 
Also Ende der Nutzungsdauer ist ja erst 2020 - wir beginnen ja in 2010 mit Jahr 1 und haben 10 Jahre (ein halbes in 2010 und ein halbes in 2020)

Nach meiner Excelberechnung komme ich in Jahr 2016 auf deg. AfA 5.191,04 und neue lineare AfA auf 4.449,46 und in Jahr 2017 dann auf deg.: 3.893,28 und neue lin. 4.671,94. Damit wechseln wir zum Jahr 2017 (und damit IN 2016).

Soweit meine aktuelle Logik die (noch) Sinn macht - aber ich lasse mich gerne belehren *g

also ich komme auf einen Buchwert der maschine von ca 15570€ im jahr 2016. wenn jetzt weiter deg abgeschrieben würde käme man auf den wert 11678 (abschreibung 3892€), würde man linear abschreiben bei einer restnutzungsdauer von 3,5J wäre man bei einer abschreibung von 4448,6€. Sprich der wechsel wirkt sich in 2017 erstmalig aus.
 
ich bin dieses Jahr auch dran mit Steuern, aber ich komme bei den Abschreibungen nicht so ganz klar. Ich glaube, ich mach einen ganz blöden Fehler, aber ich find ihn nicht.
Der Wechsel bei niedrigem Gewinnausweis soll ja im Jahr 2016 erfolgen, bei mir sieht die Rechnung aber so aus, dass der Wechsel bereits 2015 erfolgen müsste, nämlich:

AfA 10 12500
Buchwert 10 87500
AfA 11 21 875 (25% von 87500)
Buchwert 11 65625
AfA 12 16406,25
Buchwert 12 49218,75
AfA 13 12304,69
Buchwert 13 36914,06
AfA 14 9228,51 --> also müsste bei mir 2015 der Wechsel stattfinden.... 😕😕😕

Kann mir bitte jemand von meinem Schlauch runter helfen???
Vielleicht hab ich mich ja auch nur blöd verrechnet....
 
Der Afa-Wechsel findet nach dem Jahr 2016 statt. Vergleichen musst Du hier immer die degressive Afa mit der linearen Afa bezogen auf die noch verbleibenden Nutzungsjahre und nicht mit der linearen Afa, die sich ergibt, wenn Du die ganze Zeit linear abschreiben würdest.
 
Ich bin gerade bei Aufgabe 2 b) und ich will ja nichts sagen, aber mein neues HGB hat keine 2 Varianten der Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 HGB mehr. Ist das ein schlechter Scherz des Lehrstuhls - immerhin soll die Aufgabe 20 Punkte geben - oder wie muss man das verstehen?
 
Die Stellen im Skript habe ich auch gefunden und in einem alten HGB auch die alte Fassung des Paragraphen. Trotzdem: Zum einen lerne ich doch keine alten Kamellen, die schin ewig nicht mehr gültig sind, und in der Aufgabe einfach zu sagen, erläutern sie die beiden Bewertungsmethoden gem. § 301 HGB ist doch schon ziemlich krass, da es die Regelung seit Einführung von BilMoG eben nicht mehr gibt (und BilMoG nun auch schon etwas länger am Leben ist). Gleiches golt im Übrigen auch für Aufg. 2 a): Hier erläutert das Skript auch noch die Pflichten zur Aufstellung eines Konzernabschlusses auf Basis der einheitlichen Leitung: Auch diese Passage ist aus dem § 290 HGB im Zuge von BiLMoG rausgenommen worden. Wird hier vom Lehrstuhl auch erwartet, dass ich weiterhin etwas thematisiere, was seit über einem Jahr nicht mehr gilt???
 
Habe gerade auf der Homepage des Lehrstuhls gefunden, dass das Skript Konzernrechnungslegung aus dem WS 2007/2008 stammt und wir halt den alten Kram zu lernen haben (da die Skripte, wie sie vorliegen, maßgeblich sind). Wer also noch ein altes HGB hat, kann sich glücklich schätzen. Gleichzeitig sollen wir aber auch die neuesten Regelungen kennen!!! Der Lehrstuhl macht es sich hier aber ziemlich einfach, finde ich, und 1,5 Jahre nach Einführung von BiLMoG / Überarbeitung des HGB sollte man doch meinen, dass eine Anpassung der Skripte machbar ist und wir mit dem alten Kram verschont bleiben. Werde dann wohl die Aufgaben 2 a) und b) überarbeiten und schön das HGB a.F. zitieren (sehr sinnvoll!).
 
Das Skript zu Kurs 41690 ist auch noch das Alte.
Finde es auch seltsam, dass es noch keine Überarbeitung gab, aber Aufregen hilft ja auch nix. Augen zu und durch. Ich hab nur das neue HGB und werde die "alten" Paragraphen wohl dann Auswendiglernen müssen, damit ich sie in der Klausur richtig angeben kann.
Im alten ABWL war bei dem Kurs Konzernrechnungslegung IFRS nicht relevant. Ist das jetzt auch so? Die EA Aufgabe spricht ja auch nur das HGB an. Das war meines Wissens im alten ABWL auch in den Klausuren so. Die Klausur von letztem Semester ist ja leider noch nicht online soweit ich mitbekommen habe....
 
Ich tue mich etwas schwe bei der Beantwortung von Aufgabe 1b, also der Berechnung der Abschreibungen.
Ich hänge einfach mal meine Berechnung an diesen Beitrag. Es wäre super wenn ihr mal drüber gucken könntet und mir sagt, ob ich das so richtig gemacht habe oder einen Fehler drin habe.
Vielen Dank!
 

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Hallo in die Runde!
Ich tue mich etwas schwe bei der Beantwortung von Aufgabe 1b, also der Berechnung der Abschreibungen.
Ich hänge einfach mal meine Berechnung an diesen Beitrag. Es wäre super wenn ihr mal drüber gucken könntet und mir sagt, ob ich das so richtig gemacht habe oder einen Fehler drin habe.
Vielen Dank!
😉
also, wenn ich es auf die Schnelle jetzt richtig gesehen habe, hab ich es so wie Du. Allerdings habe ich beim Wechsel als letzten Abschreibungsbetrag 2224,74 und somit als Buchwert am 30.06.2020 0. Berechnung 2224,74 (= Buchwert 31.12.2019)/6 (Restlaufzeit)*6 (Monate bis zum 30.06.2020)
 
Daniela,
vielen Dank für deine Antwort.
Was hast du denn für einen Buchwert zum 30.06.2020 bei der standard linearen Abschreibung?
Und, auch wenn die Frage jetzt ziemlich doof ist, aber welches Verfahren muss ich denn anwenden um einen möglichst hohen bzw. niedrigen Gewinn auszuweisen. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.
 
Hi Daniela,
vielen Dank für deine Antwort.
Was hast du denn für einen Buchwert zum 30.06.2020 bei der standard linearen Abschreibung?
Und, auch wenn die Frage jetzt ziemlich doof ist, aber welches Verfahren muss ich denn anwenden um einen möglichst hohen bzw. niedrigen Gewinn auszuweisen. Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen.


Vielen Dank!

Gibt keine blöden Fragen. Versuche es mal verständlich zu erklären.
Abschreibungen vermindern ja den Gewinn. Wenn Du aso einen möglichst niedrigen Gewinn ausweisen willst, müssen deine Abschreibungen so groß wie möglich sein. Dies ist in den ersten Jahren bei der degressiven AfA der Fall. Hier sind die Abschreibungen größer als bei der linearen. Irgendwann ändert sich das aber. Hier erlaubt der Gesetzgeber dann den Wechsel zu linearen AfA.
Möchtest Du einen möglichst hohen Gewinn auseisen, müssen die Abschreibungsbeträge demzufolge möglichst niedrig sein. Deshalb fängst Du mit der linearen Abschreibung an. Da der Gesetzgeber keinen Wechsel von linear zu degressiv erlaubt, musst Du bei der linearen bleiben.

Ich komme bei beiden Verfahren auf einen Buchwert von 0€.
 
Mal etwas Grundsätzliches: Wer sich fragt, wie man bei Verständnisfragen zu den EAs etwas umformulieren kann, dem sei gesagt:

Wenn man etwas stark umformuliert und nur eigene Worte verwendet, kann schon mal damit rechnen, dass der externer Prüfer der EA damit überfordert ist, da er als Fachfremder nur die Musterlösung (und bei dieser wurde der Text eigentlich wortwörtlich zum Punkt auf den entsprechenden Seiten 1zu1 kopiert) mit der eingereichten abgleicht. Dass dies, was man selbst schreibt, das Gleiche, wie in der Musterlösung ist, wird er nicht ganz erkennen, Fragezeichen/Bemerkungen am Rand versehen und eine reduzierte Punktzahl für die EA geben.

Jemand der dagegen leicht umformuliert hier und da fast den Text abschreibt zum Punkt, bekommt da mehr Punkte als jemand, der durchgängig eigene Worte benutzt. Bei Klausuren sieht das anders aus, da es ja dann Mitarbeiter des Lehrstuhls sind, die etwas korrigieren, von externen Prüfern, die im Auftrag des Prüfungsamts EAs korrigieren, würde ich dagegen nicht zu viel voraussetzen. Dies bestätigen auch Erfahrungen anderer Studis zu EAs.
 
Olli,
wenn ich das richtig sehe, setzt Du in Deiner Antwort für jedes Jahr denselben Betrag der linearen Afa an, also 10k EUR. Wenn Du allerdings geometrisch-degressiv abschreibst, musst Du jedes Jahr die lineare Vergleichs-Afa neu ermitteln. Also bei einem Restwert von 87.500 am Ende von 2010 vergleichst Du für 2011 eine degressive Afa von 21.875 mit einer linearen Afa von 9.211 (=87.500/9,5).
VG
Finja
 
Muss ich dieses halbe Jahr immer mitziehen? Sprich bis zum 31.06.2011 mit 25% von Orginalwert abschreiben, dann bis zum 31.06.2012 mit 25*"Restwert"?

Oder setz ich im ersten jahr bis 31.12.2010 die 25% vom Orginalwert an und berechne dann ganz normal weiter (Abschreibungsbetrag 2011 = 25% * Bilanzsumme zum 31.12.2010)? Vermutlich muss ich das berücksichtigen? 🙂 Dann wäre deins richtig denke ich...
 
Aufgabe 1b:
Also ich hab für 2010 als AfA-Betrag für geo.-degr.: 25%*6/12*100.000 = 12.500, für 2011 dann 25%*87.500 = 21.875.
Ich verstehe das so: Gemäß §7 Abs 2 Satz 3 EStG setzt du im Anschaffungsjahr nur anteilig die AfA an und danach geht es immer basierend auf dem Buchwert des Bilanzstichtages (hier 31.12.) weiter.

Wechsel erfolgt bei mir in 2017, d.h. 2016 noch geom.-degr. mit AfA-Betrag von 5.191,03 und in 2017 dann lin.-gleichbl. mit 4.449,46 EUR.
 
ich habe 2 fragen:
1)im buch "Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung" (kurs 41690) aufgabe 10(seite 71) ist fast die gleiche wie EA 1b, aber in der lösung ist (im Buch) nicht berücksichtigt,dass die Maschine im Juni gekauft worden ist.Machen wir fehler oder steht fehler im Buch?
2)müssen wir im Buchwert 31.12.11 (bei linear-gleichbleibend) 10000 von 95000 abziehen oder restwert/restnutzungsdauer also 95000/9 = 10556 und so weiter bei jedes Jahr?
 
Genau das Problem habe ich auch. In den Unterlagen ist eine ähnliche Aufgabe, Maschine wird im Juni gekauft, aber bei der Lösung spielte dieses keine Rolle.
Wenn ich allerdings nach geltendem Recht gehe, §7 Abs.1 Satz 4 EStG ist dieses eindeutig falsch. Es ist nur eine zeitanteilige AfA zulässig!!!!
 
Hallo Leute,
ich habe 2 fragen:
1)im buch "Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung" (kurs 41690) aufgabe 10(seite 71) ist fast die gleiche wie EA 1b, aber in der lösung ist (im Buch) nicht berücksichtigt,dass die Maschine im Juni gekauft worden ist.Machen wir fehler oder steht fehler im Buch?
2)müssen wir im Buchwert 31.12.11 (bei linear-gleichbleibend) 10000 von 95000 abziehen oder restwert/restnutzungsdauer also 95000/9 = 10556 und so weiter bei jedes Jahr?
mfg

Zu 1) Ist mir auch aufgefallen, hab mich aber ehrlich gesagt nicht weiter mit beschäftigt

Zu 2) die Maschine besteht bereits seit einem halben Jahr, deswegen berechnest du die restlichen AfA Beträge indem du die 95.000 durch die restlichen 9,5 Jahre teilst. Die Afa Beträge sind demnach also 10.000 bis zum Jahr 2020, hier steht wieder ein Buchwert von 5.000. Insgesamt hast du also 9 Jahre mit Afa Beträgen von 10.000 und jeweils ein halbes Jahr zu Anfang und Ende der Nutzungsdauer mit 5.000.
 
ich wunder mich die ganze Zeit, dass ihr alle die geometrisch-degressive Afa mit 25% berechnet. In meinem Kurstext (von diesem Jahr) steht nämlich eindeutig 20%, Sonderregelung 30% in 2006 und 2007. Ein bisschen googlen brachte jetzt ans Licht, dass sich die Regelung wohl jedes Jahr ändert: AfA: Was die "degressive Abschreibung" bringt und wie Sie von der degressiven zur linearen Abschreibung wechseln - Online lernen bei akademie.de

Ich werde jetzt mal mit 20% abgeben, mal sehen, was das gibt.
 
Also definitiv habe ich einen anderen Kurstext. Bei mir ist auf Seite 40 oben das Beispiel zu 3.3.4 Zuschreibungen. Degressive Afa steht bei mir auf Seite 44-46, und dort steht eben der Wert von 20% bzw. 30% in 2006/2007.

Nun frag ich mich wer welchen Kurstext hat, also zeitlich gesehen. Ich bin jetzt nicht mehr hundertprozentig sicher, da ich einige Kurse als Wiederholer belege, auf meinem Kurstext steht aber hinten drauf 04/10. So richtig Sinn ergibt das für mich aber auch nicht.
 
Deiner ist nicht aktuell... wir haben Stand 10/10 (Überarbeitung zum Wintersemester 2010/11). 😱

Zitat von der Website des Lehrstuhls (FAQ):
Der Kurs 41690 „Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung“, der dem alten Kursmaterial 00514 KE 1 entsprach, ist zum Wintersemester 2010/2011 grundlegend überarbeitet worden.
 
Ok, danke für die Info. Seltsam, dass ich den Kurs als WHK wählen konnte (die anderen nicht), obwohl er grundlegend überarbeitet wurde. Naja, ich hoffe (und denke) dass sich nicht allzu grundlegendes geändert hat, so dass ich trotzdem mit dem Material arbeiten kann.
 
Stimmt leider nicht ganz. in der letzten periode hast du richtig gehandelt, indem du die afa nur für das letzte halbe jahr berechnet hast. leider hast du diesen schritt zu beginn deiner rechnung nicht beachtet und als afa1 25.000 angegeben. da es aber auch hier nur ein halbes jahr zu bewerten gilt muss du hier 12.500 ansetzen, damit du insgesamt auf die 10 jahre nutzungsdauer kommst
abgesehen davon hast du eine periode zu früh zur lin afa gewechselt. der wechsel erfolgt erst im jahr 2017, also musst du den Buchwert von 2017 durch die restliche nd von 3,5 jahren teilen und dementsprechend ansetzen. den wecheslzeitpunkt kannst du vorher schon mit der formel WZ = ND - 100/geom. afa satz (25%) + 1 berechnen. so kommst du auf 10 - 4 + 1= 7, also auf das jahr 2017. du hast schon im jahr 2016 gewechselt.

hoffe das hilft....
 
A R G L. Ich hab gar nicht auf die Kursnummer geschaut, die Lopinus oben angegeben hat. So wie ich das sehe war ja hier (größtenteils) die Rede von der EA für Kurs 42240. Genau diese EA habe ich auch mit Hilfe von Kurs 42240 bearbeitet, der bei mir aufgrund WHK von 04/10 ist, Dort ist die Abschreibung wie beschrieben mit 20% (Stand wohl 2009).
Nachdem ich mich nun mit der EA 41690 (zu Kurs 41690) beschäftige, und dort die Abschreibung nachlese, stelle ich fest, dass ich natürlich auf genau das oben angegebene auf Seite 40 stoße.
Also eigentlich denke ich nun, dass ich damit Recht gehabt hätte, EA 42240 mit 20% zu berechnen und nun 41690 mit 25%. Oder wird die EA evtl. in einem anderen Modul dem anderen Kurs zugeordnet? Ich verstehe dieses ganze Kurs- und Modulwirrwarr einfach nicht.
 
A R G L. Ich hab gar nicht auf die Kursnummer geschaut, die Lopinus oben angegeben hat. So wie ich das sehe war ja hier (größtenteils) die Rede von der EA für Kurs 42240. Genau diese EA habe ich auch mit Hilfe von Kurs 42240 bearbeitet, der bei mir aufgrund WHK von 04/10 ist, Dort ist die Abschreibung wie beschrieben mit 20% (Stand wohl 2009).
Nachdem ich mich nun mit der EA 41690 (zu Kurs 41690) beschäftige, und dort die Abschreibung nachlese, stelle ich fest, dass ich natürlich auf genau das oben angegebene auf Seite 40 stoße.
Also eigentlich denke ich nun, dass ich damit Recht gehabt hätte, EA 42240 mit 20% zu berechnen und nun 41690 mit 25%. Oder wird die EA evtl. in einem anderen Modul dem anderen Kurs zugeordnet? Ich verstehe dieses ganze Kurs- und Modulwirrwarr einfach nicht.

In der EA zu 42240 steht ja, dass sich die EA auch auf den Kurs 41690 bezieht, daher denke ich, dass die 25% korrekt sein müssten.
 
Aber bei der EA zu 41690 steht, dass diese EA eben nicht für die Zulassung zur Klausur für 32761 genutzt werden kann, diese EA ist Zulassungsvoraussetzung für das Modul 31691. Für 32761 gibt es die beiden EAs 42240 und 41460.
 
Die Musterlösung ist nun online....zu 1b) I. steht, dass eine Wechsel von der Linearen zur degressiven Afa garnicht zulässig sei....hat das jemand auch so geschrieben?

Edit: Mist...das steht so in Absatz 3 😱, wieso bin ich davon ausgegangen, dass man in beide Richtungen wechseln kann? :rolleyes
 
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