Also zu Aufgabe I):
Prüfung nach polnischem Recht mache ich noch.
Prüfung nach dt. Recht:
Anspruch des B gegen O nach §§ 985, 986 Abs. 1 BGB auf Herausgabe des Mercedes
1) B als Eigentümer nach § 903
a) Ursprünglich +
b) Eigentumsverlust durch Veräußerung von D an O nach §§ 929 S. 1, 932 Abs. 1 S. 1?
- Einigung +
- Übergabe durch Aufgabe des unmittelbaren Besitzes nach § 856 Abs. 1 und Verschaffung dieses bei O nach § 854 Abs. 1 +
- Berechtigung des D? -, da nicht Eigentümer
- Gutgläubiger Erwerb nach § 932 Abs. 1 S. 1? Grds. +, aber Sache dem B gestohlen, insofern dann § 935 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
--> kein Eigentumsverlust, B weiterhin Eigentümer
2) Anspruchsgegner O ist unmittelbarer Besitzer +
3.) O hat kein Recht zum Besitz nach § 986 Abs. 1 1. Alt.
--> Anspruch +
Ich bin mir aber noch unschlüssig, ob und wie ich den H in die dt. Prüfung einbaue. Bisher hab ich ihn lediglich bei der Prüfung von § 932 Abs. 1 drin. Soll hier noch ggf. ein mittelbarer Besitz wegen dem Ausstellen des PKW auf H's Betriebsgelände eine Rolle spielen?!
Aufgabe II) Hier bin ich noch total unschlüssig was zu tun ist. Soll hier eine horizotale Rechtsvergleichung durchgeführt werden?
Wie seht ihr das?