EAs

Dr Franke Ghostwriter
Ich bin etwas verwirrt. Sind beide EAs einzureichen, oder nur eine? Oder ist es lediglich von Nöten, mindestens 50 Punkte (also eine EA mit voller Punktzahl, bzw. beide mit mind. 50 Punkten) zu erreichen?
Während auf der FU Hagen Website die Erlangung der Klausurteilnahmeberechtigung mit dem bestehen einer EA angegeben ist, ist die Aufgabenstellung der EAs da nicht so präzise, wenn nicht widersprüchlich.
 
Auf dem Deckblatt der Einsendearbeit Investitionstheorie II steht: A. Vorbemerkungen 1. Zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung an der Abschlussklausur müssen Sie mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einsendearbeiten fristgerecht und erfolgreich bearbeitet haben.

Also eine reicht! Bei diesem Modul ist es nur blöd, dass beide Einsendearbeiten auf einem Termin liegen.. So muss man, wenn man nur eine EA abgibt darauf hoffen, dass die zu 50% richtig ist
 
Nein,

in den FAQs auf fernuni-hagen.de steht, dass man sich trotzdem anmelden soll auch wenn man noch nicht weiß ob man die EAs bestanden und somit eine Klausurzulassung erreicht hat. Abmelden, bei Nichterreichen der Klausurzulassung kann man sich dann immer noch (und muss man auch, sonst 5,0).

Grüße
Jonathan
 
Meine bisherigen Erfahrungen sagen mir, dass wir die korrigierten EA's wahrscheinlich nicht bis zum 31.01 zurück haben werden. Das kann schonmal etwas länger dauern. Also, erstmal zur Klausur anmelden. Abmelden kann man sich schließlich bis einen Tag vor der Klausur.
 
Nein,

in den FAQs auf fernuni-hagen.de steht, dass man sich trotzdem anmelden soll auch wenn man noch nicht weiß ob man die EAs bestanden und somit eine Klausurzulassung erreicht hat. Abmelden, bei Nichterreichen der Klausurzulassung kann man sich dann immer noch (und muss man auch, sonst 5,0).

Grüße
Jonathan

Meines Wissens stimmt das so nicht ganz. Wer zur Klausur nicht erscheint ohne sich zeitig abgemeldet zu haben, zahlt eine Aufwandspauschale an die Fernuni (glaube das sind 25€), muss aber keine Bewertung der Klausur mit 5.0 befürchten.
 
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