Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?
a) in § 903 S1 BGB ist der Begriff des Eigentums legaldefiniert
b) Ein Nichteigentümer ist ausnahmsweise nur dann verfügungsbefugt, wenn der Eigentümer ihm die entsprechende Verfügungsbefugnis erteilt.
c) Der Eigentümer einer Sache ist auch stets hierüber verfügungsbefugt
d) Zwar können mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentümer seiner Sache, nicht aber Besitzer, sein.
e) Die Antworten A-D sind alle falsch.
Meine Antworten:
a) falsch, in 903 sind die Befugnisse enthalten
b) falsch, hier würde ich mich an § 185 orientieren.
c) richtig, § 903 BGB
d) falsch, z.B. Wohneigentümergemeinschaft
e) falsch
Wie seht Ihr das?
LG
Herby
a) in § 903 S1 BGB ist der Begriff des Eigentums legaldefiniert
b) Ein Nichteigentümer ist ausnahmsweise nur dann verfügungsbefugt, wenn der Eigentümer ihm die entsprechende Verfügungsbefugnis erteilt.
c) Der Eigentümer einer Sache ist auch stets hierüber verfügungsbefugt
d) Zwar können mehrere Personen gemeinschaftlich Eigentümer seiner Sache, nicht aber Besitzer, sein.
e) Die Antworten A-D sind alle falsch.
Meine Antworten:
a) falsch, in 903 sind die Befugnisse enthalten
b) falsch, hier würde ich mich an § 185 orientieren.
c) richtig, § 903 BGB
d) falsch, z.B. Wohneigentümergemeinschaft
e) falsch
Wie seht Ihr das?
LG
Herby