Eigentumsrechte - Coase

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Silvia77

Dr Franke Ghostwriter
Eigentumsrechte - Coase

Halli Hallo,

es gibt im Skript eine Frage, die folgendermaßen ist:

Könnte es zu einer Verhandlungslösung á la Coase kommen und wenn ja, wie sähe diese Lösung aus, wenn der Staat auf eine Zuteilung von Eigentumsrechten an einer gemeinsam genutzten Ressource vollständig verzichtet?

Die Antwort lautet:
Wenn der Staat vollständig darauf verzichtet, Eigentumsrechte an der Ressource zuzuteilen, besteht kein Unterschied zur Laissez-faire-Regelung. In beiden Fällen ist lediglich erforderlich, dass der Staat für die Erfüllung von Verträgen sorft. Unter dieser Voraussetzung können auch bei Fehlen jeglicher Art von Eigentumsrechten Verträge über die Nutzung der Ressource zwischen den Nutzern abgeschlossen werden. Es kläme zur gleichen Verhandlungslösung wie unter der Laissez-faire-Regelung.

Wenn ich aber im Skript schaue, was unter der Laissez-faire-Regelung zu verstehen ist, so steht dort, dass der Staat das Recht an der kanppen Ressource dem Verursacher zuteilt. Im ersten Satz der Antwort steht aber, dass keine Eigentumsrechte zugeteilt werden.

Wie ist es denn richtig bzw. wo liegt mein Denkfehler?

Viele Grüße
Silvia
 
Ich hab es so verstanden:
Coas'sche Verhandlungen allgemein: Staat sorgt für Einhaltung von Verträgen

speziell:
Laissez-faire-Regel: Verursacher bekommt Recht an Nutzung
Verursacherregel: Geschädigter hat Recht auf Nichtbeeinträchtigung

Wenn der Staat keine Eigentumsrechte zuteilt, wird der Verursacher die Aktivität ausüben und den externen Effekt produzieren (er kann ja dadurch Gewinn erzielen). Will der Geschädigte dies nicht, muss er den Verursacher kompensieren. Insofern hat die Nichtzuweisung genau den selben Effekt wie die LF-Regel, der Staat muss nur dafür sorgen, daß die beiden auch verhandeln.
Gruß
Denis.
 
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