Eingehen der Wahlmodule in die Bachelor-Note

Dr Franke Ghostwriter
Eingehen der Wahlmodule in die Bachelor-Note

Entschuldigt, falls es das Thema schon gibt und ich es übersehen habe.

Also, ich hab das bisher so verstanden, daß jedes einzelnes Modul gleichwertig in die Bachelor-Note eingeht, egal ob Pflicht- oder Wahlmodul.

Nun hab ich grade in den Studien- und Prüfungsunterlagen gelesen, daß Pflichtmodule mit 20%, Wahlmodule mit 60% und Seminar und Bachelorarbeit mit je 10% gewichtet werden. Jetzt hab ich die Infos vom letzten Semester rausgesucht und da steht noch drin, daß jedes Modul, Seminar und Arbeit mit je 10 ECTS-Punkten gewichtet wird.
Da ergibt sich ja ein völlig anderes Bild. Mir war bekannt, daß drüber geredet wurde, die Grundstudiumsklausuren nicht mehr so zu gewichten wie die Wahlmodule, aber ich hab nicht mitgekriegt, daß das tatsächlich geändert wurde.

Was sagt Ihr denn dazu? Und gilt das nur für Erstsemester SS08 oder auch für "ältere" Bachelors? Wär für mich nicht uninteressant, nachdem ich Mathe zu 100% in den Sand gesetzt habe.

LG franziska
 
Entschuldigt, falls es das Thema schon gibt und ich es übersehen habe.

Also, ich hab das bisher so verstanden, daß jedes einzelnes Modul gleichwertig in die Bachelor-Note eingeht, egal ob Pflicht- oder Wahlmodul.

Nun hab ich grade in den Studien- und Prüfungsunterlagen gelesen, daß Pflichtmodule mit 20%, Wahlmodule mit 60% und Seminar und Bachelorarbeit mit je 10% gewichtet werden. Jetzt hab ich die Infos vom letzten Semester rausgesucht und da steht noch drin, daß jedes Modul, Seminar und Arbeit mit je 10 ECTS-Punkten gewichtet wird.
Da ergibt sich ja ein völlig anderes Bild. Mir war bekannt, daß drüber geredet wurde, die Grundstudiumsklausuren nicht mehr so zu gewichten wie die Wahlmodule, aber ich hab nicht mitgekriegt, daß das tatsächlich geändert wurde.

Was sagt Ihr denn dazu? Und gilt das nur für Erstsemester SS08 oder auch für "ältere" Bachelors? Wär für mich nicht uninteressant, nachdem ich Mathe zu 100% in den Sand gesetzt habe.

LG franziska

So wie ich das in der PO und in dem allgemeinen Info-Heft zum Bachelor Wiwi lese, steht da nichts von einer Gewichtung. Da steht nur was vom Durchschnitt der Leistungen. Wobei eine Gewichtung beim Bachelor Sinn macht. An anderen Unis zählen die A-Module auch nicht so viel wie die B-Module. Aber die Gewichtung hätte eigentlich schon in der PO stehen müssen. Die ist doch ausschlaggebend und eigentlich nicht so ein Info-Heft.
Würde mal beim Prüfungsamt nachfragen, aber die Gewichtung wird schon sein. Nur man sollte es dann auch in den anderen Infos aufnehmen. Ist ja ein wichtiger Bestandteil.
 
Und gilt das nur für Erstsemester SS08 oder auch für "ältere" Bachelors? Wär für mich nicht uninteressant, nachdem ich Mathe zu 100% in den Sand gesetzt habe.

Wird die Prüfungsordnung geändert, gibt es für diejenigen, die bereits nach der alten PO studienren, soetwas wie Bestandsschutz, d.h. sie können nach der alten PO weiter studieren oder - soweit mir bekannt - freiwillig nach der neuen PO. In der Regel gibt es eine Übergangsfrist, aber die dürfte an der FU so großzügig bemessen sein, dass man innerhalb dieser Frist gut fertig wird.
 
passt hier zwar nur zum Teil zum Thema, aber ich hatte im letzten ASTA-Heft gelesen, dass zukünftig die A-Module nicht mehr ins Abschlusszeugnis eingehen. Es wird zwar noch dran gearbeitet, aber es lass sich so, als ob es schon rel. sicher wäre.
Kann sonst noch jemand etwas zu dem Thema sagen?

Gruß,
Christian
 
...aber ich hatte im letzten ASTA-Heft gelesen, dass zukünftig die A-Module nicht mehr ins Abschlusszeugnis eingehen. Es wird zwar noch dran gearbeitet, aber es lass sich so, als ob es schon rel. sicher wäre.
Kann sonst noch jemand etwas zu dem Thema sagen?

Das habe ich auch gelesen und war etwas verwundert.

Ich kenne mich mit den Regelungen in Wiwi nicht aus, aber für einen Mathematik-Bachelor ist es zwingend erforderlich, dass alle während des Studiums erbrachten Leistungen in die Abschlußnoten eingehen müssen.

Wenn sie das akkreditiert kriegen, fände ich das gut, denn eine solche Regelung ist ja im Sinne der Studierenden. Ich habe aber zunächst einmal Zweifel, ob das geht.
 
Aber man kann doch nicht hüh und hot einfach alles mal so ändern. 😕😕 Mal zählt der Durchschnitt, dann der gewichtete, dann die A-Module nicht mehr. Zum Schluß muss man alles machen und die Bachelor-Arbeit zählt nur. (letzten Satz bitte nicht ernst nehmen!!! war weiter gesponnen)
 
@Christian: das war auch mein aktueller Stand, ich schätze, die neue Regelung ist ein gewisser Kompromiß. Aber so sang- und klanglos das ins Heft zu schreiben und nicht weiter drüber zu informieren, finde ich schon merkwürdig :confused
 
ich hab das gestern gelesen und es hat mich total geschockt! Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass alles gleich zaehlt. Hab in die A-Module echt viel Zeit gesteckt und auch echt super gemacht und dachte damit hab ich jetzt n grossen Teil geschafft... und dann wird das mal eben so geaendert. Und naechstes Semester heisst es dann, de A-Module zaehlen gar nicht mehr, oder wie?! Echt frustrierend!!!
 
Vorsicht! Das ist noch keine beschlossene Sache und kann ebenso schnell wieder gekippt werden. Nach der aktuellen Fassung der BPO zählen alle Module gleich viel.
 
ich hab das gestern gelesen und es hat mich total geschockt! Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen, dass alles gleich zaehlt. Hab in die A-Module echt viel Zeit gesteckt und auch echt super gemacht und dachte damit hab ich jetzt n grossen Teil geschafft... und dann wird das mal eben so geaendert. Und naechstes Semester heisst es dann, de A-Module zaehlen gar nicht mehr, oder wie?! Echt frustrierend!!! 🙁

Ich verweise auf mein Post von oben. Du kannst sehr wahrscheinlich mit der Prüfungsordnung zuende studieren mit der Du angefangen hast. Dann hast Du Dich auch nicht umsonst angestrengt.
 
Dort steht aber nur, dass zur Zeit darüber beraten wird. Das ist auch schon alles. Bis zum Beschluss durch die Komission und zur rechtswirksamen Änderung der BPO dauert es noch eine ganze Weile.
Bis dahin bleibt alles wie gehabt.
 
Ich weiß, aber es gilt nur das, was in der Prüfungsordnung steht. Die Prüfungsinfo ist immer ohne Gewähr. Laut Dekanat ist da auch noch nichts defnitives beschlossen, es wird immer noch über Änderungen diskutiert. Ein Beschluss wird erst im Laufe des Semesters erwartet.
 
Ich weiß, aber es gilt nur das, was in der Prüfungsordnung steht. Die Prüfungsinfo ist immer ohne Gewähr. Laut Dekanat ist da auch noch nichts defnitives beschlossen, es wird immer noch über Änderungen diskutiert. Ein Beschluss wird erst im Laufe des Semesters erwartet.

Dann muss das Ganze doch noch durch die Akkreditierung! Durch die ECTS-Punkte ist m.E. jedoch eine Gewichtung vorgegeben. Naja, warten wir ab. :cool
 
Die sind doch überall 10.
10 x 10 für die A-Module
6 x 10 für die B-Module
10 für Seminar
10 für Bachelorarbeit
macht 180.

Genau, deswegen zweifle ich ja an, dass die angedachte Gewichtung von der Akkreditierungskommission akzeptiert wird. Die 10 A-Module machen ca. 56% des Workloads aus. Und den mit nur 20% in die Note eingehen zu lassen, da bin ich skeptisch. Aber ich mag mich irren, daher müssen wir abwarten.

Die Bachelorprüfung besteht im obigen Heftchen nur noch aus den B-Modulen, dem Seminar und der Bachlorarbeit. In der aktuellen PO besteht sie noch aus allen Modulen (§ 10)

https://www.fernuni-hagen.de/wiwi/studium/studiengaenge/bachelor_wiwi/ba_wiwi_po.pdf
 
Interessant dürfte sein, wie das dann für die Leute geregelt wird, die schon mitten im Studium sind.

Im Normalfall gibt es in solchen Fällen Übergangs- bzw. Wahlregelungen.
 
Gibt es da irgendwo etwas genaueres zu?

Die PO spricht immer noch vom Durchschnitt aller Prüfungen, und man bekommt dan wohl einen 180 Punkte Abschluß

Und in der Prüfungsinformation Nr. 1
Die oben schon genannte 20 60 10 10 Regelung
Dafür aber nur 100 ECTS Punkte für die Bachelorprüfung
 
So, dann trage ich mal zu noch mehr Verwirrung bei:

Ich bin ursprünglich auch davon ausgegangen, dass alle Module (insgesamt 16), die Bachelor-Arbeit und das Seminar gleichgewichtet, also zu 1/18 in die Gesamtnote einfließen. Habe dann das mit der 20/60/10/10-Regelung gelesen und wohl als Fakt falsch verstanden.
Inzwischen habe ich mich mit der aktuellen Prüfungsordnung auseinandergesetzt (aus anderen Gründen) und bin auf folgendes gestoßen, was alles eigentlich nur noch verzwickter macht:

Aus der aktuellen Bachelor-Prüfungsordnung, § 18:
(4) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der erreichten Prozentpunkte der in § 10 genannten Prüfungsleistungen

und nun § 10:
§ 10
Art und Umfang der Prüfung
(1) Die Bachelorprüfung besteht aus:
den Modularabschlussklausuren
dem Seminar
der Bachelorarbeit

Wie zum Teufel ist das nun zu verstehen?
Alternative 1: ohne Vorgeschichte würde ich hier erst einmal dazu tendieren, alle Module, das Seminar und die Bachelorarbeit zu je 1/3 in die Endnote einfließen zu lassen. Das würde bedeuten, jedes A- und B-Modul kommt auf 1/48.
Alternative 2: Durchschnitt aus allen Modulklausuren etc. also alles 1/18.

Die oben angesprochene 20/60/10/10-Regelung ist mit dieser Normlage definitiv nicht vereinbar. Ist ja aber auch verständlich, wenn darüber erst beraten wird.
Die ECTS-Punkte haben mit der Benotung erst einmal direkt nichts zu tun... die sind lediglich Umrechnungseinheit für die Arbeitsbelastung (vgl. auch § 17 der PrüfO). Auch, wenn das wenig zur Sache tut, aber ich persönlich fände es doch mehr als seltsam, die Gewichtung der Einzelnoten nach einem anderen Schlüssel vorzunehmen als die Arbeitsbelastung.

Ich Frage mich nur, wieso man eine so wichtige und zentrale Regelung zweideutig formulieren kann und wieso bei einem solchen Thema mißverständliche Informationen in Umlauf gebracht werden...

Hey, es wird noch besser, wenn man weiterliest: (purer Zufallsfund!) (steht 'versteckt' auf S.11 ganz oben)
(5) Zusätzlich ist die Anwendung des ECTS-Notensystems vorgesehen.

Was soll das denn!?!
 
So, und nun noch ein paar Zitate aus denStudien- und Prüfungsinformationen:

Studien- und Prüfungsinfo Nr.1 vom 11.09.2007 schrieb:
Alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie das Seminar und die Bachelorarbeit werden mit jeweils 10 ECTS-Punkte - also gleich - gewichtet. In der Summe ergeben sich so 180 Credits.
...
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der erreichten Prozentpunkte in den einzelnen Gebieten. Die Gesamtnote einer bestandenen Prüfung ergibt sich nach er Zuordnung unter II 1.3

im WS 07/08 gehen also alle Studienleistungen gleichgewichtet in die Endnote ein.

Studien- und Prüfungsinfo Nr.1 vom 18.03.2008 schrieb:
Alle Wahlpflichtmodule sowie das Seminar und die Bachelorarbeit werden mit jeweils 10 ECTS-Punkten - also gleich - gewichtet.
...
Die Durchschnittsnote aus den Pflichtmodulen wird mit 20 ECTS-Punkten gewichtet, so dass sich in der Summe 100 ECTS-Punkte in der Bachelorprüfung ergeben.
Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus dem gewichteten Durchschnitt der erreichten Noten. Die einzelnen Prüfungselemente erhalten folgendes Gewicht:
Pflichtmodule 20%
Wahlpflichtmodule 60%
Seminar 10%
Bachelorarbeit 10%
insgesamt 100%

Die Gesamtnote einer bestandenen Prüfung ergibt sich nach der Zuordnung unter II 1.3.

Im Heft "Studien- und Prüfungsinformationen Nr.1 vom 16.09.2008" findet sich die selbe Formulierung.
An der 20/60/10/10-Sache ist also doch deutlich mehr dran, als bisher angenommen...

Einzig allein relevant ist jedoch die zu Studienbeginn geltende Prüfungsordnung bzw. zusätzlich geltende Übergangsregelungen. Mir steht momentan leider nur die online abrufbare Version der Prüfungsordnung vom 20.12.2006 zur Verfügung.

Um Licht ins Dunkel zu bringen, bekommt das Prüfungsamt gleich mal eine Mail von mir...
 
Die Prüfungsordnung ist (klammheimlich) geändert worden.

Ich habe im April 2007 angefangen mit:
alle A- und B-Module jeweils 1/18
das Seminar 1/18
die Bachelor-Arbeit 1/18
= 18/18

Inzwischen scheint ohne Wahl- oder Übergangsregelung zu gelten:
alle A-Module zusammen 20 %
alle B-Module, das Seminar und die Bachelor-Arbeit jeweils 10%
= 100 %

Wenn man dann noch das eine oder andere A-Modul anerkannt bekommen hat, wird der Durchschnitt der an der FU absolvierten A-Module mit 20 % in die Wertung eingehen.
 
Kann ich bestätigen... ganz versteckt in den "Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 8 / 2008 vom 18.08.2008" findet sich folgende doch recht wichtige Änderung der Prüfungsordnung!

1. Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft
an der FernUniversität in Hagen
vom 05.08.2008
...
Artikel I
Die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaft an der FernUniversität in Hagen vom 20.12.2006 wird wie folgt geändert:
1. § 10 erhält folgende Fassung:
Die Bachelorprüfung besteht aus:
den Modularabschlussklausuren zu den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen,
dem Seminar,
der Bachelorarbeit.

2. § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Voraussetzung für die Anmeldung zum Seminar ist der erfolgreiche Abschluss der A- Module und die Ausfertigung des Zwischenzeugnisses.

3. § 16 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Stimmt bei Klausurarbeiten und der Bachelorarbeit die Punkte- bzw. Notenbewertung der beiden Prüferinnen/Prüfer nicht überein, wird die Punktzahl bzw. Note aus dem arithmetischen Mittel der festgesetzten Punkte bzw. Noten gebildet.

4. § 18 erhält folgende Fassung:
(1) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn die A-Module gem. Absatz 2 oder 3 erfolgreich absolviert worden sind und die gewählten B-Module, das Seminar und die Bachelorarbeit mit jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind.
(2) Die Pflichtmodule sind erfolgreich absolviert, wenn alle A-Module mit jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind.
Seite 11
veröffentlicht: Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 8 / 2008 vom 18.08.2008
(3) Die Pflichtmodule sind auch dann erfolgreich absolviert, wenn
- mindestens acht A-Module mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet worden sind und
- höchstens zwei A-Module schlechter als „ausreichend“ (4,0) aber mit mindestens jeweils
25 Prozentpunkten bewertet worden sind
und
- die Summe der zehn A-Module mindestens 500 Prozentpunkte beträgt.
(4) Um sechs B-Module erfolgreich abzuschließen, können Klausurarbeiten in insgesamt höchstens acht B-Modulen geschrieben werden. In die Gesamtnote gehen die sechs B-Module mit der besten Bewertung ein. Dabei kann ein betriebswirtschaftliches Wahlpflichtmodul nur durch ein anderes betriebswirtschaftliches Wahlpflichtmodul und ein volkswirtschaftliches und quantitatives Wahlpflichtmodul nur durch ein anderes volkswirtschaftliches und quantitatives Wahlpflichtmodul ersetzt werden.
(5) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich aus den erreichten Noten in den sechs B-Modulen, dem Seminar und der Bachelorarbeit sowie dem Durchschnitt der Noten in den Pflichtmodulen. Die Durchschnittsnote in den Pflichtmodulen wird dabei doppelt gewichtet. Die Gesamtnote einer bestandenen Prüfung lautet:
Durchschnitt
Note
1,0 – 1,5
1,6 – 2,5
2,6 – 3,5
3,6 – 4,0
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
5. § 20 erhält folgende Fassung:
(1) Hat die Kandidatin/der Kandidat die Pflichtmodule erfolgreich absolviert, erhält sie/er auf Antrag über die Ergebnisse ein Zwischenzeugnis. Das Zwischenzeugnis enthält die Punkte und Noten in den Pflichtmodulen und die aus dem Punktedurchschnitt ermittelte Gesamtnote gem. § 16 Abs. 1. Das Zwischenzeugnis trägt das Datum der letzten Prüfungsleistung in den Pflichtmodulen. Das Zwischenzeugnis wird von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt.
(2) Hat die Kandidatin/der Kandidat die Bachelorprüfung bestanden, erhält sie/er auf Antrag über die Ergebnisse ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält die Durchschnittnote der Pflichtmodule (A-Module), die Noten der sechs Wahlpflichtmodule (B-Module), des Seminars und der Bachelorarbeit sowie die Gesamtnote gem. § 18 Abs. 5. In das Zeugnis werden auch die Namen der Prüfer sowie das Thema der Seminar- und das der Bachelorarbeit aufgenommen.
(3) Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. Ist die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung, so wird das Zeugnis auf den Abgabetag der Bachelorarbeit datiert. Es wird von der Vorsitzenden/vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet und gesiegelt.
(4) Gleichzeitig mit dem Zeugnis erhält die Kandidatin/der Kandidat ein Diploma Supplement in englischer Sprache.

Artikel II
(1)
Diese Satzung tritt durch die Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der FernUniversität in Hagen mit Wirkung vom 01.10.2008 in Kraft.
(2)
Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse des Fakultätsrates der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vom 28.05.2008 und des Rektorats der FernUniversität in Hagen vom 05.08.2008.
Hagen, 18.08.2008

hier der Link https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/arbeiten/satzungen/2008/amtlmit8_2008.pdf

Daraus geht eindeutig hervor: in Zukunft gilt die 20/60/10/10-Regelung (§18 V, etwas komplizierter ausgedrückt)
Was nicht eindeutig ist: was gilt für die älteren Bachelorstudenten? Ich glaube kaum, mit Verweis auf den schon erwähnten Bestandsschutz, dass es zulässig wäre keinerlei Übergangsregelungen etc. vorzusehen. In der Prüfungsordnung selbst bzw. in der 1. Änderung findet sich dazu nix. Werde deswegen sehr gespannt auf die Antwort vom Prüfungsamt warten.

Was auf jeden Fall stimmt: auch die FernUni verspielt Ansehen durch ein vollkommen inakzeptables Informationsmanagement.
 
Mir hatte man bei einem Anruf im Prüfungsamt sinngemäß gesagt, dass man bei einem Abweichen der Note nach "neuer" Berechnung von der Note nach "alter" Berechnung unbürokratisch eine Lösung finden würde.

Aber manifestiert ist dies leider nirgendwo.
 
ich kram mal diesen alten Thread wieder aus...
Ist das denn nun eine Gewichtung von 20/60/10/10 richtig ist?
Die Prüfungsordnung versteh ich irgendwie eher so, dass die Pflichtmodule mehr wiegen, was ich nicht besonders sinnvoll fände. Habe da irgendwo einen Denkfehler, kann mir das vielleicht mal jemand erklären? 😉

danke, anne
 
Die Pflichtmodule machen insgesamt 20% aus, also 2% pro Modul.
Die Wahlpflichtmodule machen insgesamt 60% aus, also 10% pro Modul.
Das Seminar macht 10% aus.
Die Bachelorarbeit macht 10% aus.

Die doppelte Gewichtung der A-Module ist so gemeint, dass die Durchschnittsnote aller A-Module doppelt so viel zählt wie die Note eines einzigen B-Moduls...
 
Oben