hier ein problemfall wo ich mir die Musterlösung der ea nicht ganz erklären kann. in der ea Lösung sind eh tipp und logik fehler drin daher möchte ich das kurz zur diskussion stellen:
welche aussagen sind zutreffen:
a : die firma sowie der inhaber sind handelsregisterlich eintragungspflichtig
b : eintragungspflichtig ist auch der haftungsausschluss nach § 25 abs 2
hgb
c : die eintragung und das erlöschen der prokura sind eintragungsfähig
d : bei juristischen personen müssen die vorstandmitglieder, der geschäftsführer und das stammkapital in das handelsregister eingetragen werden.
e : bei gesllschaften ist die abweichung von der gesetzlichen vertretungsmacht der gesellschafter eintragungspflichtig
so Lösung ist: A,D und E sind richtig.
mein Frage ist, in der Lösung steht "auch die prokuraerteilung und ihr erlöschen sind nach § 53 hgb eintragungspflichtig" ....... in der Aufgabe steht "eintragungsfähig" ..... aber ich habe es gelernt das die prokuraerteilung nicht eintragungspflichtig ist, sie hätte nur deklaratorischen wert. daher wäre sie doch eintragungsfähig...... ?
was sagt ihr ?
welche aussagen sind zutreffen:
a : die firma sowie der inhaber sind handelsregisterlich eintragungspflichtig
b : eintragungspflichtig ist auch der haftungsausschluss nach § 25 abs 2
hgb
c : die eintragung und das erlöschen der prokura sind eintragungsfähig
d : bei juristischen personen müssen die vorstandmitglieder, der geschäftsführer und das stammkapital in das handelsregister eingetragen werden.
e : bei gesllschaften ist die abweichung von der gesetzlichen vertretungsmacht der gesellschafter eintragungspflichtig
so Lösung ist: A,D und E sind richtig.
mein Frage ist, in der Lösung steht "auch die prokuraerteilung und ihr erlöschen sind nach § 53 hgb eintragungspflichtig" ....... in der Aufgabe steht "eintragungsfähig" ..... aber ich habe es gelernt das die prokuraerteilung nicht eintragungspflichtig ist, sie hätte nur deklaratorischen wert. daher wäre sie doch eintragungsfähig...... ?
was sagt ihr ?