Equity Methode nach HGB

Dr Franke Ghostwriter
kann mir jemand bitte verständlich die Equity Methode erklären? Das Thema ist ja ein Punkt der Gliederung der Präsenzveranstaltung und wird deswegen wohl mit großer Wahrscheinlichkeit in der Klausur dran kommen?!

Mir ist aufgefallen, dass es laut Skript 2 alternative Methoden gibt, um die Equity Methode anzuwenden: Buchwertmethode und Anteilswertmethode. Laut aktuellem HGB gibt es die Anteilswertmethode aber nicht mehr, so habe ich das jedenfalls verstanden. Kann das jemand bestätigen?

Danke vorab und einen schönen Abend
Steffi
 
So verstehe ich es:
Bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden die Vermögensgegenstände der Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen in die Konzernbilanz übernommen (Siehe Aufgaben in alten Klausuren).

Bei der Equity-Methode wird nur der Beteiligungsbuchwert in die Konzernbilanz übernommen und in den Folgeperioden fortgeschrieben.

Beispiel
Unternehmen A ist zu 30% (EUR 15.000) an dem Unternehmen B beteiligt:

Unternehmen B
Gez. Kapital EUR 50.000
JÜ t1 EUR 20.000
EK zum 31.12.t1 EUR 70.000

Erstkonsolidierung
AK Beteiligung EUR 15.000
- anteiliges EK (30% von 50.000) EUR 15.000
= Unterschiedsbetrag (Goodwill/Badwill) EUR 0

Fortschreibung
AK Beteiligung EUR 15.000
+ anteiliger JÜ (30% von 20.000) EUR 6.000
= Beteiligungswert 31.12.t1 EUR 21.000

Buchungen
"Beteiligung an assoziierten Unternehmen" an "Beteiligungen" EUR 15.000
"Beteiligung an assoziierten Unternehmen" an "Ergebnis aus assoziierten Unternehmen" EUR 6.000

Folgejahr
EK 31.12.t1 EUR 70.000
JÜ t2 EUR 40.000
Ausschüttungen t1 EUR 20.000
EK 31.12.t2 EUR 90.000

Wert der Beteiligung zum 1.1.t2 EUR 21.000
+ anteiliger JÜ t2 EUR 12.000
./. anteilige Ausschüttung in t2 EUR 6.000
= Beteiligungswert 31.12.t1 EUR 27.000

§ 312 HGB enthält nur noch die Buchwertmethode nicht mehr die Kapitalanteils-Methode.
 
Folgejahr
EK 31.12.t1 EUR 70.000
JÜ t2 EUR 40.000
Ausschüttungen t1 EUR 20.000
EK 31.12.t2 EUR 90.000

Wert der Beteiligung zum 1.1.t2 EUR 21.000
+ anteiliger JÜ t2 EUR 12.000
./. anteilige Ausschüttung in t2 EUR 6.000
= Beteiligungswert 31.12.t1 EUR 27.000

§ 312 HGB enthält nur noch die Buchwertmethode nicht mehr die Kapitalanteils-Methode.


die daten aus dem folgejahr sind vorgegeben, oder??
 
Das würde ja fast bedeuten, dass in diesem jahr keine Konsolidierung gemäß der Neubwertungsmethode in der Klausur vorkommt ???

Hallo,

warum glaubst du, dass heuer eine Konsolidierung gemäß der Neubewertungsmethode nicht mehr kommen kann?

1.) hat sich die rechtliche Lage im Vergleich zum Vorjahr geändert? (Kurs entspricht Rechtsstand 2007/2008

2.) Die Neubewertungsmethode (Vollkonsolidierung) ist doch nicht gleichzusetzen mit der Equity Methode (Anteilswertmethode) bei assoziierten Unternehmen.

Verstehe ich da was falsch oder meinst du was anderes?
 
ich sehe das auch so wie Martinio!
Neubewertungsmethode aufgrund einer Vollkonsolidierung ist ungleich EM bei assoziierten Unternehmen.

Hatte im Forum gelesen, dass bei der Präsenzveranstaltung nur über die EM geredet wurde!
Daher glaube ich, dass nur eine Frage drankommen könnte und keine Rechnung!
 
also ich glaube auch eher, dass die equity methode als theoriefrage drankommt. würde mich schon sehr wundern wenn die neubewertungsmethode nicht drankommen würde...

denkt ihr, dass man auch die anteilswertmethode können muss? laut jetzigem hgb stand gibt es die ja nicht mehr. im skript ist sie aber natürlich noch drin...wäre ja eigentlich schwachsinnig etwas abzufragen was gar nicht mehr existiert, oder? was meint ihr?
 
So verstehe ich es:
Bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden die Vermögensgegenstände der Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen in die Konzernbilanz übernommen (Siehe Aufgaben in alten Klausuren).

Bei der Equity-Methode wird nur der Beteiligungsbuchwert in die Konzernbilanz übernommen und in den Folgeperioden fortgeschrieben.

Beispiel
Unternehmen A ist zu 30% (EUR 15.000) an dem Unternehmen B beteiligt:

Unternehmen B
Gez. Kapital EUR 50.000
JÜ t1 EUR 20.000
EK zum 31.12.t1 EUR 70.000

Erstkonsolidierung
AK Beteiligung EUR 15.000
- anteiliges EK (30% von 50.000) EUR 15.000
= Unterschiedsbetrag (Goodwill/Badwill) EUR 0

Fortschreibung
AK Beteiligung EUR 15.000
+ anteiliger JÜ (30% von 20.000) EUR 6.000
= Beteiligungswert 31.12.t1 EUR 21.000

Buchungen
"Beteiligung an assoziierten Unternehmen" an "Beteiligungen" EUR 15.000
"Beteiligung an assoziierten Unternehmen" an "Ergebnis aus assoziierten Unternehmen" EUR 6.000

Folgejahr
EK 31.12.t1 EUR 70.000
JÜ t2 EUR 40.000
Ausschüttungen t1 EUR 20.000
EK 31.12.t2 EUR 90.000

Wert der Beteiligung zum 1.1.t2 EUR 21.000
+ anteiliger JÜ t2 EUR 12.000
./. anteilige Ausschüttung in t2 EUR 6.000
= Beteiligungswert 31.12.t1 EUR 27.000

§ 312 HGB enthält nur noch die Buchwertmethode nicht mehr die Kapitalanteils-Methode.

Ist es so schwer eine Quellenangabe einzufügen?
https://www.ebnerstolz.de/sixcms/media.php/71/esp02_32.pdf
Danke. Bitte. Tschüß.
 
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