Ersatz Vorsorgepauschale gem § 10c Abs.2 EStG ??

Dr Franke Ghostwriter
Laut Lehrstuhl soll man sich ja in der Klausur entweder auf den Rechtstand der KEen beziehen oder auf den aktuellen Rechtsstand. Jetzt weiß ich leider nicht ob es einen Ersatz für die im aktuellen EStG verschwundene Vorsorgepauschale gem § 10c Abs.2 EStG gibt, die an deren stelle bei der Ermittlung des zu versteuernden EInkommens vom Gesamtbetrag der EInkünfte abgezogen werden darf.

Kann mir dazu jemand was sagen??

Außerdem: wie lernt ihr eigentlich für die Klausur??
Ich versuch alle Aufgabe im Skript zu bearbeiten und hoffe, dass ähnliches dran kommt. Ich weiß nicht inwieweit es SInn macht anhand alter Klausuren zu lernen, wenn der Lehrstuhlinhaber jetzt ein anderer ist und von ihm noch nicht eine ienzige alte Klausur veröffentlicht wurde.

WIe seht ihr das??
LG Phil
 
https://www.bundesfinanzministerium...a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Am besten mal danach googeln, falls es noch Fragen gibt =)

Ich hab bisher alle KE`s schriftlich zusammengefasst und fang jetzt an jeden Tag eine davon zu "bearbeiten", d.h. meine Zusammenfassung lesen und Dinge die ich nicht versteh nachlesen... hoffe, dass ich da in 2 Wochen einigermaßen durch bin, dann gehts ans "auswendig lernen", soweit das notwendig ist... vorallem für die Formeln werd ich wohl länger brauchen... und dann zum Schluss Aufgaben rechnen...

Hab mir die letzten Tage das Schwerpunktthema (Zinsschranke nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz) angesehen und Texte dazu rausgesucht und zusammengefasst.
 
Nachdem ich eure Beiträge gelesen habe, bekomme ich auch etwas Panik... Ich hab auch noch nicht mal alle KEs durchgearbeitet und das mit dem Themenschwerpunkt habe ich erst heute mitbekommen... Weiß vllt jemand, ob es diesen Aufsatz Kessler/Lindemer irgendwo online gibt?
 
Ich war in München bei den Vorbereitsvorlesungen von Herrn Horstmann. Natürlich weiss Herr Horstmann nicht was dran kommt und konnte auch keine Tipps geben... Im Wesentlichen sollte man die Aufgaben im Skript rechnen können, die einzelnen Begriffe erklären können und ein "Grundwissen" über die Themenbereiche haben. Wenn man sich die letzte Klausur anschaut, so in die Tiefe (außer Stuttgarter Verfahren) wurde ja nicht gefragt. Und schließlich sollte man sich mit dem Themenschwerpunkt auseinandergesetzt haben.
Den Aufsatz Kessler/Lindemer ist nicht sooo entscheiden - steht nicht wirklich was entscheidend neues drinnen, habe ich mir sagen lassen 😉
. Habe ihn selbst noch nicht gefunden
 
lernt Ihr die ganzen Formeln wirklich auswendig ? Schwierig sind wohl vor allem die "zusammengesetzen", z.B. die Steuern für Privatpersonen usw.
Ich wollte mir eigentlich nur die einzelnen Steuerarten einprägen, mehr kriege ich wohl nicht hin.
Irgenwie graut es mir schon heute vor der Prüfung .......

Gruß
Abendstudentin
 
Ich habe mir für die Klausur die neueste Gesetzesausgabe gekauft. Dort wird § 10 c) Abs.2 EStG gar nicht mehr aufgeführt. Kann ich davon ausgehen, dass wir in der Klausur nichts zu § 10 c) II EStG sagen müssen?

nein, leider ist es offiziell so, dass der rechtsstand der KE maßgebend. so steht das zumindest auf der internetseite vom lehrstuhl. es wird aber nicht negativ gewertet, dass man das aktuelle recht anwendet. wie das dann gehandhabt wird, weiß ich nicht. aber wie ich schon in einem anderen thread gesagt habe, finde ich es sinnvoller das jeweils aktuelle Recht anzuwenden. Auch im Hinblick darauf, dass dem lehrstuhl ja wichtig sein soll, dass das modul praxistauglich sein soll. Es ist für mich unsinnig Recht anzuwenden, welches gar nicht mehr aktuell ist. Ich wünsche mir für die Zukunft auch mehr Aktualisierungen der KE. Es ist nicht zuviel verlangt einmal im Jahr die KE zu erneuern.
 
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