Laut Lehrstuhl soll man sich ja in der Klausur entweder auf den Rechtstand der KEen beziehen oder auf den aktuellen Rechtsstand. Jetzt weiß ich leider nicht ob es einen Ersatz für die im aktuellen EStG verschwundene Vorsorgepauschale gem § 10c Abs.2 EStG gibt, die an deren stelle bei der Ermittlung des zu versteuernden EInkommens vom Gesamtbetrag der EInkünfte abgezogen werden darf.
Kann mir dazu jemand was sagen??
Außerdem: wie lernt ihr eigentlich für die Klausur??
Ich versuch alle Aufgabe im Skript zu bearbeiten und hoffe, dass ähnliches dran kommt. Ich weiß nicht inwieweit es SInn macht anhand alter Klausuren zu lernen, wenn der Lehrstuhlinhaber jetzt ein anderer ist und von ihm noch nicht eine ienzige alte Klausur veröffentlicht wurde.
WIe seht ihr das??
LG Phil
Kann mir dazu jemand was sagen??
Außerdem: wie lernt ihr eigentlich für die Klausur??
Ich versuch alle Aufgabe im Skript zu bearbeiten und hoffe, dass ähnliches dran kommt. Ich weiß nicht inwieweit es SInn macht anhand alter Klausuren zu lernen, wenn der Lehrstuhlinhaber jetzt ein anderer ist und von ihm noch nicht eine ienzige alte Klausur veröffentlicht wurde.
WIe seht ihr das??
LG Phil