Es wäre echt nett, wenn mir jemand bei der Lösung eines scheinbar unlösbaren Problems behilflich sein könnte. Ich weiß nicht mal, wo ich anfangen soll zu suchen, deswegen würde ich für jeden noch so kleinen Hinweis sehr-sehr DANKEN!!!!
Wir haben eine 5-jährige Fahrradfahrerin F und einen frustrierten Autofahrer A.
Da ist noch die Mutter der Fahrradfahrerin M.
F fährt sicher und kontrolliert neben M auf dem Bürgersteig. Manchmal will F auch zeigen, dass sie schon gut und schnell fahren kann und fährt oft voraus, was von der M gebilligt wird (Kinder müssen früh lernen auf sich selbst aufzupassen).
Gerade als A in die Einfahrt zu seinem Grundstück einbiegen will, als F plötzlich und unerwartet kräftig in die Pedale tritt und losrast. Z erblickt F erst in letzter Sekunde, versucht zu bremsen, aber die beiden prallen doch zusammen.
F muss im Krankenhaus stationär behandelt werden und wegen dem Unfall wird sie ein Jahr lange nicht an ihrem Ballettunterricht teilnehmen können. Die Ballettstunden sind laut Vertrag nicht kündbar oder rückerstattungsfähig. Und jetzt die FRAGE: Kann der Ballettstunden-Jahresbeitrag von A erstattet verlangt werden?
Angenommen, F müsste in der Zeit als sie im Krankenhaus war an einer Kindergartenreise teilnehmen. Die Reise war schon bezahlt und ohne Reiserücktrittskostenversicherung gebucht worden. Können auch diese Kosten als Ersatz von A verlangt werden?
Alle Ansprüche sollten von F gestellt werden. (Ich meine, auch hilfsgutachterlich, da die kleine sowieso zu jung wäre)
Also, eigentlich wären die beiden Sachen eine Vermögenseinbüße, die die Familie der F ertrug wegen dem Unfall. Sie wären dann auch gemäß § 11 StVG ersetzbar, oder?
Hoffe auf eure Hilfe!!
Wir haben eine 5-jährige Fahrradfahrerin F und einen frustrierten Autofahrer A.
Da ist noch die Mutter der Fahrradfahrerin M.
F fährt sicher und kontrolliert neben M auf dem Bürgersteig. Manchmal will F auch zeigen, dass sie schon gut und schnell fahren kann und fährt oft voraus, was von der M gebilligt wird (Kinder müssen früh lernen auf sich selbst aufzupassen).
Gerade als A in die Einfahrt zu seinem Grundstück einbiegen will, als F plötzlich und unerwartet kräftig in die Pedale tritt und losrast. Z erblickt F erst in letzter Sekunde, versucht zu bremsen, aber die beiden prallen doch zusammen.
F muss im Krankenhaus stationär behandelt werden und wegen dem Unfall wird sie ein Jahr lange nicht an ihrem Ballettunterricht teilnehmen können. Die Ballettstunden sind laut Vertrag nicht kündbar oder rückerstattungsfähig. Und jetzt die FRAGE: Kann der Ballettstunden-Jahresbeitrag von A erstattet verlangt werden?
Angenommen, F müsste in der Zeit als sie im Krankenhaus war an einer Kindergartenreise teilnehmen. Die Reise war schon bezahlt und ohne Reiserücktrittskostenversicherung gebucht worden. Können auch diese Kosten als Ersatz von A verlangt werden?
Alle Ansprüche sollten von F gestellt werden. (Ich meine, auch hilfsgutachterlich, da die kleine sowieso zu jung wäre)
Also, eigentlich wären die beiden Sachen eine Vermögenseinbüße, die die Familie der F ertrug wegen dem Unfall. Sie wären dann auch gemäß § 11 StVG ersetzbar, oder?
Hoffe auf eure Hilfe!!