Erweiterte Kapitalflussrechnung - Bilanzanalyse KE II

Dr Franke Ghostwriter
ich verstehe die Übungsaufgabe auf S. 35 (im Skript) in Verbindung zur Aufgabe 49 nicht- muss ich nun die immateriellen Vermögensgegenstände eliminieren bei den "Zugängen des AV" wie im Beispiel im Skript oder nicht d. h. wie in Aufgabe 49?

Und warum der Vorjahresbetrag von 60 bei der Aufgabe im Skript abgezogen (347 -60) und nicht der aktuelle Betrag der IV (347 -92).

Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

VG

Anja
 
Anja,

erst eben habe ich es geprüft und tatsächlich werden im Skript die Summe der Zugänge 347 (Seite 103 K1) und die imm. VG i.H.v. 60 (Stand Bilanzstichtag 31.12.01) verrechnet, also 347-60 = 287 (=Zugänge AV)
Grund: die 60T€ werden durch das Aktivierungswahlrecht als Entwicklungskosten aktiviert(siehe auch §255 HGB).(Siehe S.101 Punkt 6)

Und bei der Lösung zu der Aufgabe 49, wird einfach die Summe der Zugänge 263 genommen und die imm. VG nicht abgezogen.
Grund: die selbst erstellten imm. VG werden nicht aktiviert, da Forschungs und Entwicklungskosten nicht voneinander trennbar sind.(siehe bei den Lösungen für die Aufgabe 37

Vielleicht weshalb so verfahren wird, ich zitiere: "Weiterhin werden die Aufwendungen und Erträge aus der GuV-Rechnung explizit einbezogen"(vgl. S. 34).
Da die Progress AG ihre Entwicklungskosten aktiviert und als Aufwand gebucht werden, werden Sie bei der Bewegungsbilanz auch mit berücksichtigt. Und bei der konservativen Kons AG eben nicht.

Ich bin mir aber nicht zu 100% sicher ob ich richtig liege, vielleicht kann das jemand bestätigen.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen!

Schöne Grüße

John
 
Anja, bei der Aufgabe im Skript wird die 60 abgezogen, weil das die selbst erstellten imm. VG der PROGRESS AG sind (beschrieben im anderen Skript (Grundlagenteil) auf S. 101 unter 6.).
Woher hast Du die 92?

Bei der KONS AG werden diese 60 nicht aktiviert. Deshalb mußt Du diese auch nicht als selbst erstellte imm. VG abziehen.
 
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