Man kann es auch positiv sehen: Die Klausuraufgaben werden dann wohl keine Spezialfälle beinhalten und relativ gut machbar sein.
Interessant wäre noch, ob im Falle des Nichtbestehens aufgrund dieser Regelung wenigstens 25 Punkte vergeben werden, so dass man das Modul mit einem anderen ausgleichen kann und wie es sich mit dem anderen Kurs (Datenbanken I) verhält.
Ich empfinde es eher als Win-Win-Situation: Der Lehrstuhl kann sich sicherer sein, dass ein allgemeines Grundwissen erlernt wird (worauf er wohl Wert legt) und wir haben nachher eine gut machbare Klausur, sofern die Klausuraufgaben entsprechend ausfallen.
Grundsätzlich lieber so und mit Ansage als nachher Spezialaufgaben zu Themen zu bekommen, die nicht oder nur am Rande im Skript behandelt werden.