A kauft Anfang November 2005 beim großen Melia-Markt ein Telefon der bekannten Marke Panatonic. Mitte Juni 2006 tritt ein Defekt ein, welchen A bei Melia-Markt geltend macht. Melia-Markt sendet das Telefon daraufhin zum Hersteller Panatonic, um es dort reparieren zu lassen. Nach zwei Wochen erhält A das Telefon zurück, muss jedoch feststellen, dass das Telefon immernoch den gleichen Fehler aufweist. A möchte nun von Melia-Markt den Kaufpreis zurückerstattet haben. Abteilungsleiter B teilt dem A jedoch mit, dass noch ein Reparaturversuch vorgenommen werden soll und erst wenn dieser fehlschlagen sollte, dem A der Kaufpreis zurückerstattet werden soll. Nach zwei Wochen erhält A das Telefon erneut zurück und stellt zu Hause wiederum fest, dass das Telefon nach wie vor defekt ist. A beschwert sich nochmals bei Melia-Markt und möchte den vollen Kaufpreis erstattet haben. Der Angestellte C sagt dem A daraufhin, dass Melia-Markt sich mit Panatonic in Verbindung setzen will, um den Restwert des Telefons zu ermitteln. Dieser Restwert würde dem A dann erstattet werden. A ist wütend und weiß nicht, was er machen soll. Zu Hause liest er im Internet, dass der Händler eine Entschädigungssumme für die Zeit, in der er das Gerät ordnungsgemäß nutzen konnte, zahlen muß. Diese Entschädigungssumme soll jedoch relativ gering sein und bemisst sich an der Lebensdauer des jeweiligen Gerätes.
Rechtslage nach dem zweiten fehlgeschlagenen Reparaturversuch? 😕
Danke im Voraus :rolleyes
Rechtslage nach dem zweiten fehlgeschlagenen Reparaturversuch? 😕
Danke im Voraus :rolleyes