Familienrechtliche Ansprüche neben anderen schuld-/sachenrechtlichen Ansprüchen

Dr Franke Ghostwriter
Familienrechtliche Ansprüche neben anderen schuld-/sachenrechtlichen Ansprüchen

Hallo zusammen,

ich bin ziemlich unsicher in der Frage, wann neben einem - bejahten - familienrechtlichen Anspruch noch weitere Ansprüche zu prüfen sind.

Hat da jemand einen Tipp?


Beispielsweise stellt sich für mich die Frage, wie der Fall auf Seite 20 ff (KE 3) zu bearbeiten wäre, wenn nicht Gütertrennung vereinbart wäre und Angaben zum Anfangs- und Endvermögen vorlägen.

Dann wäre der gesetzliche Güterstand gem. § 1363 BGB gegeben, die Abwicklung würde über den Zugewinnausgleich nach § 1378 BGB erfolgen.

Würdet Ihr dann noch die weiteren Ansprüche (Darlehen, Schenkung, Ehegatteninnengesellschaft, Zweckverfehlungskondiktion und Wegfall der Geschäftsgrundlage) prüfen?

Gruß

Claudia
 
Keine Ahnung. Ich habe den Fall auch nicht mehr im Kopf und leider grad kein Skript zur Hand, aber ich denke dass die Klausur grundsätzlich darauf ausgelegt sein wird, dass man die vollen 4 Std braucht. Von daher würde ich meine Prüfung davon abhängig machen wieviel Zeit ich noch übrig habe. Wenn ich Zeit habe prüfe ich alles was mir noch einfällt. Wenn ich keine mehr habe dann halt nicht.

Mal ganz davon abgesehen sieht man ja schon oft am Sachverhalt auf was der Prüfer hinaus will. Ich denke, wenn man das einigermaßen gut ausgearbeitet hat, dann wird man schon bestehen, ob man wirklich alle Anspruchsgrundlagen gefunden hat oder nicht ist in diesem Fall, denke ich, nicht ganz soooo wichtig.
Quantität ist nicht alles. Manchmal macht Qualität auch die mangelnde Quantität wieder wett.

by heinereiner
 
Ganz sicher bin ich mir auch nicht; aber wenn nicht nur nach den Zugewinnausgleich gefragt ist, würde ich die anderen Ansprüche ebenfalls abprüfen.

der familienrechtliche Zugewinnausgleichsanspruch schließt doch die allgemeinen vertraglichen bzw. gesetzlichen Ersatzansprüche nicht aus. oder?!?
 
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