Fehler in Teil 3?

Dr Franke Ghostwriter
Die Graphik in Teil 3, Seite 2 wiederspricht den bisherigen Darstellungen. Hier wird eine Unterbilanz erst ab dem Zeitpunkt des Unterschreitens des gesetzlichen Midestkapitals angenommen. Es müsste doch eigentlich eine Unterbilanz bereits ab Unterschreiten des Stammkapitals angenommen werden ?!
Habe ich irgendwo einen Fehler?

Gruß

Kewie
 
Kewie,

werde hier am WE mal in meiner Literatursammlung schauen. Evtl. hat Prof Wackerbarth hier nur stellvertretend für verschiedene mögliche Fälle auf das bilanzierbare Mindestkapital abgesellt.

Nach meiner Erinnerung gibt es eine Unterblanz bei Unterschreiten des ausgewiesenen Stammkapital bzw. Grundkapitals (Unterbilanzhaftung allerdings erst bei Eintragung), Überschuldung, wenn die Aktiva die Passiva nicht mehr decken, Zahlungsunfähigkeit, wenn der
Geschäftsführer davon ausgehen muss, dass er die Verbindlichkeiten der nächsten drei Monate im Vergleich zu den erhaltenen Forderungen, liquiden Mittelln etc. nur zu 95 % decken kann. Entspricht die Differenz weniger als 5 % spricht man von einer Zahlungsstockung.

Sandra
 
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