Fehlversuche und Freiversuche

Dr Franke Ghostwriter
ich bin auch neu an der Fernuni Hagen für den Master in Wiwi. Ich habe das Forum lange durchsucht, habe die Prüfungsordnung studiert und möchte folgende Feststellungen gerne nochmal von euch bestätigt haben, ob das so passt:

1) Für jede Modulabschlussprüfung (jede Klausur) habe ich zwei Fehlversuche, also darf diese im Extremfall drei Mal schreiben.

2) Die Freiversuche beziehen sich auf die zwei zusätzlichen Wahlpflichtmodule zu den 6 notwendigen, die man machen muss. Also, wenn man bspw. in einem Modul merkt, dass man es nicht schafft oder sich doch noch anders spezialisieren/umorientieren möchte, kann man zwei Mal sagen "Ok, dieses Modul kann oder will ich nicht durchziehen". Also konkret: ich möchte Stabilitätspolitik machen, glaube es zu packen aufgrund des Vorwissens, merke aber, dass dies doch nicht so ist und so kann ich mich zu diesem Modul einfach nicht mehr zur Klausur anmelden (Belegung kann nicht widerufen werden?) und dafür ein anderes Modul belegen und die Klausur darin schreiben, das ganze geht aber nur zwei Mal.

Und aus 1) ergäbe sich für mein Beispiel gesamthaft: ich könnte Stabilitätspolitik zum Beispiel zwei Mal schreiben, das dritte Mal ist mir aber zu riskant und daher nehme ich ein anderes Modul. Passt?

So verstehe ich es, bitte korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
 
1) genau
2) Um Deine sechs Wahlmodule zu bestehen, darfst Du in insgesamt acht zur Klausur antreten.
Belegen darfst Du soviele Module wie Du willst (und auch EAs einreichen) ein Modul gilt bei der FU erst als "gewählt", wenn man zur Klausur antritt (oder sich nicht rechtzeitig wieder abmeldet).
Wenn Du also Stabi belegt hast und merkst, dass das nichts für Dich ist, dann meldest Du Dich nicht zur Klausur an und fertig. Ein Modul hast Du damit noch nicht "verbraucht". Wenn Du die Klausur schreibst ist es letztlich egal, ob Du alle Versuche verballerst oder nur einen, wobei ich von nicht durchdachten Drittversuchen immer abraten würde...
 
Ok, danke michelll!
Lass mich mal zum Verständnis zwei Fälle kreieren:
1) Ich schreibe zB Stabi 2 Mal und falle durch. Melde mich für das dritte Mal nicht an. "Wechsle" dann zu einem anderen Modul, weil ich die zwei möglichen "Extra-Module" (Freiversuche) noch offen habe.

2) ich schreibe Stabi und schreibe 3 Mal und falle alle drei Male durch (Herr Gott, welch ein unrealistischer Fall, weil man sowas ja in der Regel vor einer Klausur weiß, wie gut man vorbereitet ist, aber nun gut... Darum gehts nicht, sondern darum, es grundsätzlich zu verstehen). Was passiert nach dem dritten Mal? Zwangsexmatrikulation bzw. Prüfungsanspruch verloren? Oder gilt dann automatisch, dass ich einfach die Freiversuchsregelung in Anspruch nehmen MUSS in diesem Fall, also in Stabi kann ich mich nicht mehr anmelden und ich MUSS quasi ein anderes Modul "wählen"?

Lg und danke nochmals
 
1) Jep. Stabi könntest Du dann immer noch schreiben
2) Du verlierst den Prüfungsanspruch für Stabi und kannst das Modul in diesem Universum nicht mehr erfolgreich abschließen. Jetzt musst Du dann 6 von verbleibend 7 bestehen. Du kannst auch 8 Module erfolgreich bestehen und dann Dir für das Zeugnis die sechs mit den besten Noten raussuchen.

Endgültig raus bist du:
- wenn Du in einem der Pflichtmodule oder
- in drei der Wahlmodule zum dritten Mal gescheitert bist

Ist im Prinzip ja egal, aber ich würde Drittversuche immer nur machen wenn es wirklich nicht anders geht - man weiß nie was passiert, dann will man doch die Hochschule wechseln und auf einmal ist genau das ein Pflichtfach usw.
 
ok, eh genau so, wie ich mir dachte. Perfekte Antwort, danke 🙂
und ja, ich gebe dir mit dem letzten Punkt völlig Recht, ich seh das genauso. Aber es ist gut zu wissen, dass man genug Polster hat hier 🙂 das gibt einem gleich ein angenehmeres Gefühl, wenn man berufstätig ist und Familie hat
 
Nur eine kleine Ergänzung noch:

Am Ende muss man ja 6 bestandene Wahlpflichtmodule haben. Diese 6 müssen aber allen anderen Regeln entsprechen.

Um dein Beispiel aufzugreifen:
Ich nehme einfach einmal an, dass du 5 BWL-Module hast und Stabi dein einziges Modul aus Modulgruppe 2 ist.
Wenn du nur doch statt Stabi ein anderes Modul absolvieren magst, muss das auch aus Modulgruppe 2 sein, weil von den 6 am Ende geltenden (bestandenen) Modulen mindestens eines aus der Modulgruppe 2 sein muss.
 
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