Frage Neubewertungsmethode

Dr Franke Ghostwriter
kann mir jemand mit meiner Frage weiterhelfen:
Wenn ich bei der Neubewertungsmethode die stillen Reserven aktiviere, mache ich dass eigentlich immer an der richtigen Stelle au der Aktivseite. Meine Lösungen diesbezüglich stimmen mit den Musterlösungen überein. Nur die Gegenbuchung auf der Passivseite ist mir noch nicht klar. Mal werden Teilbeträge in die Kapitalrücklage aufgebucht, mal in die Gewinnrücklage. Gibt es dafür eine Regel (ich denke mal schon🙂) ?

Danke & Gruß
Florian
 
Du deckst zunächst alle stillen Reserven auf und packst diese komplett in die Gewinnrücklage des TU. Dann erstellst du die Summenbilanz. Dann mußt du als Korrekturbuchung die Beteiligung des MU mit dem Eigenkapital des TU verrechnen, also Gewinnrücklage, Kapitalrücklage und JÜ! Da nimmst du natürlich nur die Teilbeträge des TU... (Differenz ist dann UB KK)

War das deine Frage?

Viele Grüße
Ines
 
Und wie ist das bei der Bilanz zum Beispiel der B AG? Rechne ich dann gleich die ganzen stillen Reserven bei der Aufstellung der Konzernbilanz nach der Neubewertungsmethode minus die eigentlichen Daten in der Bilanz oder übernehme ich die Daten eins zu eins außer bei den Gewinnrücklagen?
 
"Mal werden Teilbeträge in die Kapitalrücklage aufgebucht, mal in die Gewinnrücklage."

BEIDES ist möglich und richtig. In der Musterlösung der EA vom WS werden explizit beide Möglichkeiten erwähnt und mit der vollen Punktzahl bewertet.

Korrektur!!! Sorry, natürlich sind Gewinnrücklage und Neubewertungsrücklage (!!!!!) richtig.
Kapitalrücklage ist falsch! Korrektur!!!

Hab' ich total falsch gelesen (noch Klausurgeschädigt... ). Wo war denn jemals die Rede von Kapitalrücklage?[/COLOR]
 
Vielen Dank erstmal für deine Antwort. ich muss mich da noch duchfuxen, weiß noch nicht so genau wie...Hast du die EA mit Musterlösung der Einsendearbeit vom WS zufällig?
"Mal werden Teilbeträge in die Kapitalrücklage aufgebucht, mal in die Gewinnrücklage."

BEIDES ist möglich und richtig. In der Musterlösung der EA vom WS werden explizit beide Möglichkeiten erwähnt und mit der vollen Punktzahl bewertet.
 
Wenn der steuerliche Gewinn hoch sein soll, muss ich zum Beispiel die Afa linear berechnen. Wenn er niedrig ausgewiesen werden soll, muss die Afa komplett (§6 Abs. 2 abgeschrieben werden (falls möglich) oder aber degressiv abgeschrieben werden.
Falls es sich aber um AK/HK handelt muss der steuerliche Gewinnausweis bei hohem Ausweis mit den WOG und bei niedrigen Ausweis mit der WUG angegeben werden.
Hoffe, das war die Frage?

Am bestern du formulierst die Frage mal konkrte. Dann können wir dir auch eine konkrete Antwort geben
 
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