ich habe mal eine Frage zur Bedingung der Vorteilhaftigkeit. Im Script steht
"Ein Vorteil im Vergleich zur Anwendung des Normaltarifs kann mit Hilfe des ermäßigten Steuersatzes nur dann erzielt werden, wenn der Mindeststeuersatz niedriger ist als 56% des auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezogenen Durchschnittsteuersatzes. Dies ist nur bei einem zu versteuernden Einkommen der Fall das 21 T€ übersteigt"(KE 1 S. 69)
Für 2008 ergibt sich für 21.000 € ein Durchschnittsteuersatz von ((3125/21.000) * 100% = 14,88 )
also 15 %. Davon 56 % sind 8,4 %. Gem. § 34 Abs. 3 EStG ist der Mindeststeuersatz 15 %.
Demnach würde sich nach meinem Verständnis der obigen Definition kein Vorteil ergeben, da der Mindeststeuersatz ja nicht niedriger als 56 % des Durchschnittsatzes (also hier 8,4%) ist.
Wäre nett, wenn mir da jmd weiter helfen könnte.
Gruß
"Ein Vorteil im Vergleich zur Anwendung des Normaltarifs kann mit Hilfe des ermäßigten Steuersatzes nur dann erzielt werden, wenn der Mindeststeuersatz niedriger ist als 56% des auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezogenen Durchschnittsteuersatzes. Dies ist nur bei einem zu versteuernden Einkommen der Fall das 21 T€ übersteigt"(KE 1 S. 69)
Für 2008 ergibt sich für 21.000 € ein Durchschnittsteuersatz von ((3125/21.000) * 100% = 14,88 )
also 15 %. Davon 56 % sind 8,4 %. Gem. § 34 Abs. 3 EStG ist der Mindeststeuersatz 15 %.
Demnach würde sich nach meinem Verständnis der obigen Definition kein Vorteil ergeben, da der Mindeststeuersatz ja nicht niedriger als 56 % des Durchschnittsatzes (also hier 8,4%) ist.
Wäre nett, wenn mir da jmd weiter helfen könnte.
Gruß