In § 10d Abs. 2 S1 EStG steht, dass ein Verlust von einer Millionen unbeschränkt abgezogen werden kann. Ein darüber hinaus gehender Verlust nur zu 60%.
Was passiert mit den verbliebenen 40%?
Können diese im nächsten Jahr erneut geltend gemacht werden oder sind diese quasi verfallen?
Das Skript gibt dazu leider keine Antwort und auch der Kommentar bei Beck-online ist da wenig hilfreich.
Hat jemand eine Idee?
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Können diese im nächsten Jahr erneut geltend gemacht werden oder sind diese quasi verfallen?
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