zur AfA von Gebäuden, die ins SBV eingelegt werden:
Laut dem Skript aus Hagen (S. 13) wird das Gebäude mit 2 % und somit wie Privatvermögen abgeschrieben.
In KE 1 zu Kurs 612 (S. 20) wird es jedoch mit Hinweis auf § 7 Abs. 4 Nr. 1 ESTG mit 3 % (also wie BV) abgeschrieben.
Was ist jetzt richtig?
LG
Katrin
Laut dem Skript aus Hagen (S. 13) wird das Gebäude mit 2 % und somit wie Privatvermögen abgeschrieben.
In KE 1 zu Kurs 612 (S. 20) wird es jedoch mit Hinweis auf § 7 Abs. 4 Nr. 1 ESTG mit 3 % (also wie BV) abgeschrieben.
Was ist jetzt richtig?
LG
Katrin