Kurs 610 KE 2 - Aufgabe 11 (S. 52)
Hallo zusammen,
hat sich evtl. noch jemand mit Aufgabe 11 beschäftigt, und kann mir seine Meineung sagen ?
Ich glaube die Lösung der Aufgabe im Skript ist nicht richtig.
Bei der vGA erfolgt ja eigentlich eine steuerliche Umbewertung der an den Gesellschafter ausgezahlten Beträge. Die 40.000 EUR, die vor der Aufdeckung als Zinsen gezahlt wurden und bei M und der GmbH entsprechend steuerlich berücksichtigt wurden. Werden nach der Aufdeckung der vGA in 20.000 EUR Zinsen und 20.000 EUR Auschüttung aufgeteilt. Die 20.000 EUR Auschüttung sind bei der GmbH nicht abzugsfähig. Insoweit stimme ich mit der Lösung im Skript überein.
Die Behandlung beim Gesellschafter ist meiner Ansicht nach jedoch nicht richtig:
Die neue Berechnung der ESt des M muss folgendermaßen erfolgen
401.420
- 40.000 Korrektur der Zinsen vor vGA
+ 20.000 Zinsen i.S.d § 32d Abs. 1 Nr. 1b EStG (individueller ESt-Satz)
+ 10.000 Ausschüttung (Halbeinkünfteverfahren) (individueller ESt-Satz)
-----------
391.420
Zu versteuern gem. § 32a ergibt eine Steuerschuld von 160.725 EUR
Steuerschuld vor vGA von 0.45*401.420-15.414= 165.225
Damit ergibt sich bei M nach Aufdeckung der vGA für M eine geringere Steuerschuld als zuvor. Ist eigentlich auch logisch, da Ausschüttungen ja nur zur Hälfte zu versteuern sind.
Für den VZ 09 wäre die Korrektur bei M folgendermaßen:
401.420
- 40.000 Korrektur Zinsen vor vGA
+ 20.000 Zinsen i.S.d § 32d Abs. 1 Nr. 1b EStG (individueller ESt-Satz)
----------
381.420 -> Steuerschuld von 0,45*381.420-15576 = 156063 EUR
+ Besteuerung der Ausschüttung von 20.000 mit Abgeltungssteuer i.H. 25% macht 5000 EUR
Also insgesamt eine Steuerschuld für M von 161.063 EUR
Sieht irgendjemand das ähnlich, oder bin ich auf dem Holzweg?
Viele Grüße
Hallo zusammen,
hat sich evtl. noch jemand mit Aufgabe 11 beschäftigt, und kann mir seine Meineung sagen ?
Ich glaube die Lösung der Aufgabe im Skript ist nicht richtig.
Bei der vGA erfolgt ja eigentlich eine steuerliche Umbewertung der an den Gesellschafter ausgezahlten Beträge. Die 40.000 EUR, die vor der Aufdeckung als Zinsen gezahlt wurden und bei M und der GmbH entsprechend steuerlich berücksichtigt wurden. Werden nach der Aufdeckung der vGA in 20.000 EUR Zinsen und 20.000 EUR Auschüttung aufgeteilt. Die 20.000 EUR Auschüttung sind bei der GmbH nicht abzugsfähig. Insoweit stimme ich mit der Lösung im Skript überein.
Die Behandlung beim Gesellschafter ist meiner Ansicht nach jedoch nicht richtig:
Die neue Berechnung der ESt des M muss folgendermaßen erfolgen
401.420
- 40.000 Korrektur der Zinsen vor vGA
+ 20.000 Zinsen i.S.d § 32d Abs. 1 Nr. 1b EStG (individueller ESt-Satz)
+ 10.000 Ausschüttung (Halbeinkünfteverfahren) (individueller ESt-Satz)
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391.420
Zu versteuern gem. § 32a ergibt eine Steuerschuld von 160.725 EUR
Steuerschuld vor vGA von 0.45*401.420-15.414= 165.225
Damit ergibt sich bei M nach Aufdeckung der vGA für M eine geringere Steuerschuld als zuvor. Ist eigentlich auch logisch, da Ausschüttungen ja nur zur Hälfte zu versteuern sind.
Für den VZ 09 wäre die Korrektur bei M folgendermaßen:
401.420
- 40.000 Korrektur Zinsen vor vGA
+ 20.000 Zinsen i.S.d § 32d Abs. 1 Nr. 1b EStG (individueller ESt-Satz)
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381.420 -> Steuerschuld von 0,45*381.420-15576 = 156063 EUR
+ Besteuerung der Ausschüttung von 20.000 mit Abgeltungssteuer i.H. 25% macht 5000 EUR
Also insgesamt eine Steuerschuld für M von 161.063 EUR
Sieht irgendjemand das ähnlich, oder bin ich auf dem Holzweg?
Viele Grüße