Frage zur Körperschaftssteuer

Dr Franke Ghostwriter
Ich hab da mal eine kurze Frage zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens.

Wenn im vorläufigen JÜ bereits eine nach Einkommenssteuergesetz nich zulässige Sonderabschreibung enthalten ist, muss ich die wieder rausrechnen (also hinzuaddieren) ?

Gruß

Jörg b.
 
Auf welche Aufgabe beziehst du dich?

Grundsätzlich würde ich sagen - du sollst ja die korrekte BMG ermitteln. Es werden ja auch vGAs hinzugerechnet. Also würde ich auch nicht zulässige Sonderabschreibungen korrigieren
 
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