kann man auch im späteren Semester nochmals eine Kurswiederholung belegen, wenn diese im vorherigen Semester nicht erfolgte?
Bsp: Hatte im WS 2011/12 "Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik". Im SS 2012 Belege ich neue Kurse und habe keine Wiederholungen beantragt.
Im WS 2012/13 möchte ich aber doch nochmal "Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik" als Wiederholer belegen um Zugriff auf die EA´s zu erhalten! Gründe dafür fallen mir jetzt nicht ein, aber die Frage habe ich trotzdem =)
Ist dies möglich?
Aber die bestandenen EA´s aus Ws 2011 behalten doch trotz Wiederholung ihre Gültigkeit?
Vorab
Bsp: Hatte im WS 2011/12 "Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik". Im SS 2012 Belege ich neue Kurse und habe keine Wiederholungen beantragt.
Im WS 2012/13 möchte ich aber doch nochmal "Grundlagen der Wirtschaftsmathematik und Statistik" als Wiederholer belegen um Zugriff auf die EA´s zu erhalten! Gründe dafür fallen mir jetzt nicht ein, aber die Frage habe ich trotzdem =)
Ist dies möglich?
Aber die bestandenen EA´s aus Ws 2011 behalten doch trotz Wiederholung ihre Gültigkeit?
Vorab