Frage zur Übungsklausur

Dr Franke Ghostwriter
In der Klausur aus dem WS 14/15 Ist in Aufgabe 1 unter der Bilanz und Guv folgende Information zu finden:

1) der Zinsanteil enthält die Zinsen für die Pensionsrückstellungen

2) die Finanzanlagen sind dem betrieblichen Bereich zuzuordnen.

Was ändern diese beiden Aussagen an der Berechnung?

Bin über jede Hilfe dankbar
 
torben190,

Wenn die Finanzanlagen dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind, so sind sie auch dem operativen Bereich zuzuordnen und somit in die Rechnung mit einzubeziehen.

Da auch die (Zuführungen zu den) Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen sind, müssen auch die entsprechenden Zinsen berücksichtigt werden.

Ist damit die Frage beantwortet?
 
Erst einmal vielen Dank für die Antwort und die Hilfe. Leider ist es mir immernoch nicht so klar was es dann an der Berechnung ändert bzw. Für welche Kennzahl es etwas ändert. Was wäre der Unterschied wenn diese beiden Informationen da nicht stehen würden? Leider habe ich in der KE jetzt auch nichts gefunden.

Liebe Grüße
 
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