Ich habe mal eine Frage zur Zeitbezugsmethode aus Seite 40 KE 2.Wie kommt man denn da bei der Bewertung der langfristigen Verbindlichkeiten drauf, von den 170 die 50 abzuziehen, wie es im erläuternden Text steht....
"Bei den Verbindl. ist zu berücksichtigen, dass die langfr. Verbindl. i. H. v. 50 Mio. US$ die gleiche Restlaufzeit aufweisen wie die Forderungen....."
In der Ausgangssituation steht ja nur....
Vielleicht kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen.
Viele Grüße
Alex
"Bei den Verbindl. ist zu berücksichtigen, dass die langfr. Verbindl. i. H. v. 50 Mio. US$ die gleiche Restlaufzeit aufweisen wie die Forderungen....."
In der Ausgangssituation steht ja nur....
- Das EK und die langfr. Verbindl. haben sich in 02 nicht verändert
- Die langfristigen Verbindl. und die Forderungen sind am 1.5.03 fällig
Vielleicht kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen.
Viele Grüße
Alex